Abziehbare Vorsteuerbeträge - Unterschiedliche Rubriken?

  • Hallo ?


    Als von Kleinunternehmer ins "Umsatzsteuergeschäft" gerutschter würde ich gerne wissen, was die 9 verschiedenen Rubriken der abziehbaren Vorsteuer bedeuten, bzw. was in welches eingeordnet wird.


    "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen" kommt da sicher noch für mich in Betracht, aber was bedeuten die anderen und was muss wo einsotiert werden....



    Vielen Dank und besten Gruß


    Chris

  • na klar steht das drin, aber bis auf den ersten Punkt verstehe ich nicht welche Vorsteuerabzüge wohin gehören.


    Beispielsweise: Was ist innergemeinschaftlicher Erwerb,
    oder was ist Vorsteuerabzug aus Leistungen im Sinne des 13abs. 1 UStG
    oder was ist Vorsteuerabzug für die Steuer , die der Abnehmer als Auslagerer nach 13 a Abs. 1 Nr. 6 UStG schuldet ????



    Wohin gehört als bsp. Taxi... wohin der Monitor... wohin die Freelancerrechnung meines Texters.... etc ;)))


    Würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte....

  • Da schauen Sie mal hier auf Seite 3:


    [url=http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdF/HMdF_Internet/med/12a/12a60433-de36-cd01-a3b2-171765bee5c9,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf]UStVA[/url]


    In die Zeilte 55 gehören die ganz normalen Vorsteuern aus Eingangsrechnungen, das dürfte Sie betreffen.


    Der innergemeinschaftliche Erwerb ist, wenn eine Lieferung aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland gelangt. Zeile 56


    Einfuhrumsatzsteuer ist das gleiche, nur die Lieferung kommt aus dem nicht- EU Ländern, Zeile 57.


    Zeile 58 betrifft die umgekehrte Steuerschuldnerschaft, siehe UStG § 13b


    Sie können sich im UStG die entspr. Vorschriften ansehen.