Rückwirkende Erwerbsminderungsrente ab 2005

  • Hallo Forum,


    die Deutsche Rentenversicherung hat mir im April 2006 rückwirkend zum 01.06.2005 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt.
    Mein Arbeitsverhältnis war damit zum 31.05.2005 beendet.


    In 2005 hatte ich folgende Einnahmen:


    1. Gehalt


    2. Krankengeld


    3. Übergangsgeld von der Rentenversicherung


    4. Für die Zeit vom 01.06.2005 bis 31.05.2006 (ab 01.06.2006 laufende Zahlung der Monatlichen Rente) wurde eine Nachzahlung berechnet und einbehalten. (Verrechnung mit der Krankenkasse …)


    Welche Einnahmen muss ich nun in (WISO Sparbuch 2006) der Einkommensteuererklärung für 2005 angeben?


    Einnahmen als Arbeitnehmer (C.)
    oder
    Renten und andere Leistungen (K.) ?


    Gehalt, Krankengeld, Übergangsgeld und Rente
    oder Gehalt und Rente
    oder ????


    Mit einem freundlichen Gruß

    "Wer Kritik übel nimmt, hat etwas zu verbergen."
    (Helmut Schmidt)

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    hier gilt das uneingeschränkte Zuflussprinzip, in 2005 muss das angegeben werden, was tatsächlich in 2005 zugeflossen ist.


    Also:


    - Gehalt


    - Krankengeld und Übergangsgeld als Lohnersatzleistung auf der Anlage N in Zeile 27


    Bei der Steuererklärung für 2006 ist dann sowohl die Nachzahlung als auch die laufende Rente als Einnahme anzugeben.


    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......