nichtselbstständige Arbeit als Künstler in Italien

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ist das so korrekt?


    Wenn man nur mit ja oder nein antworten dürfte, dann ja :)


    Jetzt kommt aber der Wermutstropfen:


    Man muss das DBA bis zum Schluss lesen, insbesondere Artikel (nicht Punkt!) 24 Abs. 3.


    Da steht, dass die italienischen Einkünfte in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen.


    Der Arbeitslohn muss also in der deutschen Steuererklärung angegeben werden, und zwar auf der Anlage N in der Zeile 18, hier zum Anklicken.


    Die dazu gehörigen Werbungskosten sind auf einer selbstgefertigten Anlage aufzustellen, z.B. Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen, pauschale Übernachtungskosten, etc.
    Die trägt das Finanzamt dann an entsprechender Stelle in Steuererklärung ein.


    Bei Fragen fragen !


    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Vielen Dank für die Antwort :)


    Wo trage ich denn den steuerfreien ausländischen Arbeitslohn beim WISO ein? "Einnahmen als Arbeitnehmer" ist klar, aber wo genau? Grenzgänger bin ich ja nicht.
    Ich habe für die 2,5 Monate in Italien gelebt, aber meinen Wohnsitz in Deutschland behalten. Gelte ich dann steuerlich trotzdem als Grenzgänger?