nichtselbstständige Arbeit in Bangladesch

  • Ich werde für 1 Jahr in Bangladesch als Trainer an einem staatlichen Institut arbeiten. Dafür erhalte ich ca. 2.000 EUR monatlich. Diese erhalte ich in US$ bar am Monatsende ausgezahlt. In Bangladesch, so sagte mir mein Arbeitgeber sei dieses Einkommen steuerfrei (bzw. interessiere es niemanden). Außer meinem Vertrag, in dem die monatliche Zahlung festgelegt ist, erhalte ich keine weiteren Einkommensnachweise. Bis auf 30 Tage Urlaub, werde ich die gesamte Zeit in Bangladesch verbringen.
    Meine Frage: Bin ich verpflichtet, dieses Einkommen in Deutschland zu versteuern? Gebe ich es überhaupt auf meiner deutschen Steuererklärung an?


    Bin für jeden Tipp dankbar!!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    nach dem [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/dba/015,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]DBA Bangladesh[/url] müssen die Einkünfte in Bangladesh versteuert werden.


    Im Jahr des Wegzugs unterliegen diese aber dem Progressionsvorbehalt, einzutragen auf der Anlage N Zeile 18.


    Ebenso im Jahr des Zuzugs nach Deutschland.


    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......