Anteil des Kaufpreises Grund/Boden Wohnung

  • hallo,


    bin seit Anfang 06 Eigentümer einer Eigentumswohnung, die ich vermietet habe. nun kommt der Zeitpunkt, an dem ich zum ersten mal die Steuer dafür machen muß.
    ich verwende dafür WISO Vermieter, wäre also dankbar, wenn mir hier jemand unter die Arme greifen könnte, ist doch etwas komplexer.
    Nun aber die Frage für heut: wie bekomme ich heraus, wie sich der Kaufpreis auf die Wohung und auf Grund/Boden aufteilt ? Wiso will das wissen, finde diese Aufteilung jedoch nicht in meinem Kaufvertrag.


    gruß
    robin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das kann meist nur im Schätzverfahren ermittelt werden.


    Handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, würde ich von 10 % Grund- und Bodenanteil ausgehen.


    Bei einem älteren freistehenden Haus von ca. 25 %.


    Die Prozentzahl wird ermittelt von den gesamten Anschaffungskosten, also Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notarkosten, evtl. Maklerkosten zusammengerechnet.


    Gruß


    der Petz

  • hi petz,


    danke für die info, hab mal via email beim finanzamt angefragt, bezüglich der aufteilung.
    aber ne andere frage, verwaltest du auch eine wohnung über wiso-vermieter ? hätt da noch die ein oder andere frage..


    robin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "sterny74"

    verwaltest du auch eine wohnung über wiso-vermieter ?


    Nö.



    Zitat

    hätt da noch die ein oder andere frage..


    Wenn es keine zum Programm sind, dann los.


    Aber das Programm kenne ich nicht.




    Gruß


    der Petz

  • hi petz,
    ich bins nochmal. leider kam bisher keine antwort vom finanzamt auf meine frage. diese 10 %, die du meintest, kann ich die einfach angeben ? oder muß das irgendwo fixiert sein ? ist es mir somit frei den satz zu schätzen (10 %) oder wird der, wie auch immer berechnet ? es könnten ja auc 20 sein oder so.
    fakt ist auf jeden fall, es ist eine eigentumswohnung mit 6 partien...


    robin

  • Hallo sterny74,


    die Antwort kommt bestimmt etwas spät?
    Ich weiß aus Erfahrung, das 10-15% G. und Boden eigentlich
    immer akzeptiert werden. Deshalb würde ich es mit 10%
    versuchen.


    Gruß


    Mario

  • Wenn das so einfach wäre. Hier ist eine Aufteilung nach Bodenrichtwerten zu machen usw., so einfach 10% ... das geht nicht, außerdem fürs Finanzamt viel zu niedrig... könnte man ja gleich 100% Gebäude und Boden - Abschreibung beantragen.

  • hallo,
    falls hier jemand mitliest, ich habe heute im Finanzamt angerufen, die meinten, mit 20 % sei man dabei. Die wollten aber gar nichts bezüglich des Anteils am Gesamtgrundstück (ist ja nur ein Eigenanteil) wissen, somit versuch ichs erstmal mit den benannten 15 %. hochsetzen werden die spezialisten es wohl von alleine :O)


    STERNY

  • hallo,
    also ich glaube nicht dass das so funktioniert. Meines Wissens wird das über den Grundstückspreis ermittelt. Grundlage ist der Marktpreis. Diesen kann man über den Gutachterausschuss des jeweiligen Landes oder dem Finanzamt (haben aber nicht immer für alle Grundstücke die Daten) erfahren.
    Bei Eigentumswohnungen steht der Anteil des Grundstückes in dem notariellen Kaufvertrag. Oder im Grundbuchauszug.


    Frohe Weihnachten