Hinterbliebenenpauschale bei Halbwaisenrente?

  • Hallo,


    ist es richtig, dass eine Witwe mit 2 Kindern (14 + 16) mit Witwenrente und die Kinder mit Halbwaisenrente den Hinterbliebenenpauschbetrag 3 mal (3 x 370,-€) ansetzen kann?


    Beim aktuellen Steuerbescheid wurde die Pauschale nicht anerkannt, soll Sie Einspruch einlegen?

  • BG soll wohl Berufsgenossenschaft heißen, also lag ein Betriebsunfall vor, der zum Tod geführt hat nehme ich an.


    Wenn also die von Petz genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können auf Antrag auch die Pauschbeträge für die Kinder bei der Mutter angesetzt werden.


    Aufgrund Ihrer Angaben wäre also § 33b (4) Nr. 2 EStG zutreffend.

    § 33b EStG


    H 33b EStH

  • Hallo,


    der Ehemann ist in Folge einer anerkannten Berufskrankeit gestorben, deshalb bezahlt die Berufgenossenschaft die Renten, allerdings will das Finazamt die Pauschale nicht bezahlen.

    O-Ton: "sowas ist noch nie vorgekommen"!


    Ich konnte aber in dieser Woche nach dem Einspruch mit einer freundlichen Finanzbeamtin telefonieren, die mir versichert die Ansprüche noch mals zu prüfen.
    Jetzt schon vielen Dank für die Antworten. Werde berichten wie die Sache ausgegangen ist.

  • Ich sehe hier alle Voraussetzungen für den Pauschbetrag als erfüllt, warum das Finanzamt es nicht so sieht, wird wohl weiter unbekannt bleiben. Die Pauschale wird übrigens nicht gezahlt sondern mindert den Betrag, auf den Steuern gezahlt werden müssen.

  • Hallo,


    der Pauschbetrag 3 x 370,- € ist jetzt anerkannt worden, der Steuerbescheid wurde entsprechend geändert. Vielen Dank an alle und an die freundliche Dame vom Finanzamt.


    Ich habe aber noch eine Frage, kann der Pauschbetrag auch für die vergangenen Jahre geltend gemacht werden? In der Steuererklärung wurde er allerdings nie angegeben. Wer hat einen Tip wie man hier vorgehen kann?

  • Die Unkenntnis der gesetzlichen Möglichkeiten ist keine neue Tatsache, die eine Änderung bestandskräftiger Bescheide bewirken könnte. Das heißt, die alten Jahre liegen auf Eis.