Verlustrücktrag von 2006 nach 2005

  • Hallo allerseits,



    Ich hatte in 2005 Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften und in 2006 habe ich jetzt Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften die ich mit den Gewinnen aus 2005 verrechnen will.


    Verstehe ich es richtig, dass wenn ich jetzt in 2006 lediglich den angefallenen Verlust angebe, dass das FA dann automatisch den kompletten Verlust nach 2005 rückträgt?


    Deshalb ist es nun u.U. für mich sinnvoll den Verlustrücktrag nach 2005 zu begrenzen (über Zeile 13 in Anlage SO). Richtig?


    Danke!
    Frank

    • Offizieller Beitrag

    Ja, wenn keine Angaben gemacht werden, muss das FA den Verlust voll zurücktragen, steht in § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrecht.juris.de/estg/__10d.html">http://bundesrecht.juris.de/estg/__10d.html</a><!-- m -->


    Ob es sinnvoll ist oder nicht, den Verlustrücktrag zu begrenzen, muss jeder für sich selbst entscheiden.
    Warum soll er denn begrenzt werden?


    Wenn man ihn begrenzen möchte, muss man das auf Seite 3 des Mantelbogens ganz unten eintragen.
    Oder man macht ein Anschreiben zusammen mit der Steuererklärung, geht auch.


    Zeile 13 Anlage SO passt ja überhaupt nicht.


    Gruß


    der Petz

  • Hallo Petz,


    danke für die Antwort.


    Der Hinweis das Zeile 14 nicht passt war gut!
    Auch der Tipp mit dem Eintrag im Mantelbogen.


    Allerdings habe ich in der Anlage SO Zeile 61 auch noch ein Feld zum Eintragen einer Begrenzung des Verlustvortrages bei privaten Veräußerungsgeschäften gesehen.


    Nun frage ich mich welches Feld ich nutzen soll bzw. muß - das Feld im Mantelbogen oder das Feld auf der Anlage SO.


    Kannst du mir da bitte nochmal helfen?


    Warum will ich den Verlustrücktrag begrenzen:
    Weil ich eben in 2005 nicht soviel Gewinn hatte als dass ich den gesamten Verlust zum Gegenrechnen verwenden kann - da hebe ich doch lieber einen Teil des Verlusts für die kommenden Jahre auf!


    Vielen Dank!
    Frank

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Warum will ich den Verlustrücktrag begrenzen:
    Weil ich eben in 2005 nicht soviel Gewinn hatte als dass ich den gesamten Verlust zum Gegenrechnen verwenden kann - da hebe ich doch lieber einen Teil des Verlusts für die kommenden Jahre auf!


    Naja, es kann nicht mehr verrechnet werden als vorhanden ist.


    Die Begründung ist daher irgendwie nicht logisch.


    Es wird nur soviel Verlust vom FA zurückgetragen wie vorhanden ist, der Rest wird automatisch vorgetragen.


    Zitat

    Begrenzung des Verlustvortrages


    Der Verlustvortrag kann nicht begrenzt werden, der ergibt sich automatisch aus aktuellem Verlust und einem eventuellen Verlustrücktrag.


    Zeile 62 ist mir noch nicht aufgefallen :oops:


    Am besten mit Abgabe der Steuererklärung ein entsprechendes Anschreiben abgeben, dann läuft's.


    Gruß


    der Petz