Hallo allerseits,
Ich hatte in 2005 Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften und in 2006 habe ich jetzt Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften die ich mit den Gewinnen aus 2005 verrechnen will.
Verstehe ich es richtig, dass wenn ich jetzt in 2006 lediglich den angefallenen Verlust angebe, dass das FA dann automatisch den kompletten Verlust nach 2005 rückträgt?
Deshalb ist es nun u.U. für mich sinnvoll den Verlustrücktrag nach 2005 zu begrenzen (über Zeile 13 in Anlage SO). Richtig?
Danke!
Frank