Welcher Abzugsbetrag ist für das FA bindend?

  • Mein WISO Programm weist mir bei der Steuerberechnung einen Abzugsbetrag nach altem Recht aus (Höhe 10138 €) und einen nach neuem Recht (4385 €) bei der Berechnung von WISO wurde der Betrag vom alten Recht verwendet. Das Finanzamt verwendet den des neuen Rechtes, weshalb meine Steuerrückerstattung erheblich niedriger erfolgt. Hat das Finanzamt recht, oder rechnet WISO falsch?


    Vielen Dank sagt der Frank

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    vermutlich wurde in Zeile 71 des Mantelbogens eine 2 eingetragen, das FA hat dann auf 1 geändert.


    Wenn du Angestellter bist, zahlt dein Arbeitgeber ca. die Hälfte zur Krankenversicherung hinzu, so dass eine 1 eingetragen werden muss.


    Sollte der Fehler woanders sein, bitte nochmal schreiben !



    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • So wird es sein.


    Bei der Berechnung nach altem Recht fehlt der Vorwegabzug, hier wurde WISO vorgegaukelt, es handelt sich um bspw. einen Rentner, Selbständigen.


    Der Vorwegabzug wird nicht gekürzt.


    Somit 6136 + 2668 + 1334 = 10138 €


    Und dies, weil hier die 2 gesteuert wurde. Somit läge der richtige Betrag um die 4002 € nach altem Recht, die Rechtslage nach neuem Recht ist also mit 4385 € günstiger, Finanzamt hat richtig gerechnet.

  • vielen Dank für die schnelle Antwort - aber ich hab mal in den Mantelbogen nachgeschaut - da ist bei mir in beiden Spalten (Mann Frau) eine 1 eingetragen (wir sind auch Angestellte). Aber wonach richtet es sich überhaupt so richtig, ob altes oder neues Recht anwende - denn wie in meinem Fall liegt ja dann da zu versteuernde Einkommen nach altem Recht rund 6000 Euro niedriger als nach neuem Recht?


    vielen Dank sagt der Frank