Erststudium doch als Werbungskosten möglich?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:


    Ich habe eine kaufmännische Ausbildung gemacht und danach ein paar Jahre in meinem Beruf gearbeitet. Irgendwann habe ich vom Unternehmen eine höherwertigere Tätigkeit übertragen bekommen, die ansonsten üblicherweise nur (Fach-)Hochschulabsolventen vorbehalten ist.


    Mitte 2005 habe ich nun mit einem Fernstudium begonnen, um so das an sich für die Stelle geforderte Studium "nachzuholen" bzw. auch um die Stelle irgendwann voll ausfüllen zu können.


    Vom Finanzamt habe ich nun aber den Ansatz als Werbungskosten abgelehnt bekommen, was ich jedoch nicht ganz nachvollziehen kann, wenn ich einige ähnlich gelagerte Beiträge hier lese.


    Das BMF-Schreiben vom 26.11.2005 habe ich vorliegen, hier konnte ich jedoch meinen "Fall" nicht finden.


    Über Tipps würde ich mich sehr freuen...


    Danke & Gruß
    Michael

  • Als kleine Ergänzung: Mit meiner Steuererklärung habe ich bereits folgende Bestätigung meines Arbeitgebers mit eingereicht:


    Zitat


    Nach dem Ende seiner Ausbildung war Herr B zunächst als xxxx tätig. Seit einiger Zeit übernimmt er immer mehr auch Aufgaben eines zzzz. Die Übertragung dieser Aufgaben lag unter anderem daran, daß er sich bereit erklärte, ein Fernstudium (BWL) zu absolvieren.