Bitte helft mir bei Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Hallo,


    ich habe in meiner Steuererklärung (die ich übrigens mit Elster gemacht habe, und die vorherige Prüfung des Steuerprograms ergab keine Fehler) bei der Fahrtkostenpauschale einen Betrag von 8.116,80€ angegeben. In der Abrechnung vom Finanzamt werden aber nur höchstens 4.500,00€ angerechnet. Das problem hatte ich letztes Jahr auch schon. Damals sagte mir das Finanzamt ich hätte vergessen, bei meiner Steuererklärung anzugeben das es mein eigenes Fahrzeug ist mit dem ich gefahren bin. Diesesmal habe ich extra drauf geachtet, und trotzdem habe ich wieder das selbe Problem. Wieso weisst mich das Steuerprogram da nicht vorher drauf hin. Und Wieso fragt das Finanzamt nicht erstmal nach den Belegen bevor die die Berechnung machen. Ich denke die übertragenen Daten mit Elster werden 1:1 übernommen und wenn etwas nicht stimmt wird nach den Belegen gefragt. Was kann ich dagegen machen das es nächstes Jahr nicht noch einmal passiert. Vielen dank für eure Hilfe im voraus.


    Freundliche Grüße


    BjörnP

    • Offizieller Beitrag

    Na, der Vorteil ist, dass du eine Erstattung sofort bekommen hast, ohne Nachfragen vom Finanzamt.


    Man muss die Anlage N eben korrekt ausfüllen, brav das Kreuzchen bei "eigenem PKW" machen und die Entfernung 2 x eintragen !!!!
    Wenn man die nur 1 x einträgt, gibt es nur den Höchstbetrag von 4.500 €.


    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Naja, das Kreuz habe ich gemacht, konnte es auch nur einmal eintragen, wüsste jedenfalls nicht wo ich es noch mal hätte eintragen sollen, und Geld gibt es nicht wirklich zurück. Im gegenteil, die wollen noch knapp 1200€ von mir haben. Habe mir einen Freibetrag auf meine Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Und jetzt wollen die halt noch so viel von mir wieder haben. Aber wenn die wirklich alles anrechnen würden so wie ich es eingetragen habe, würde ich bei plus minus null liegen. Aber die sagen es sind höchstens 4500€ ohne irgendwelche belege zu sehen. Das stört mich so. Warum wird es nicht 1:1 übernommen und warum fragen die nicht nach Belegen.


    Gruß


    BjörnP

  • Bei Ihnen wurden die Höchstbeträge für Nicht-PKW Fahrten angesetzt, weil Sie die hohe Kilometerleistung nicht belegt haben. Auch wenn grds. bei Elster ein Belegverzicht gestattet ist, muss dies nicht bei solch hohen Werbungskosten gelten, weil man davon ausgeht, dass die Fahrten eben evtl. nicht mit dem PKW stattgefunden haben. Darüber sollte man Sie schon bei Eintragung des Freibetrags informiert haben.


    Nun können Sie doch Einspruch einlegen und die Nachweise erbringen.

  • Das sind interne Anweisungen an die Finanzämer. Die Bearbeitungszeitstatistik muss stimmen; evtl. erging der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung?


    Sie haben ja nun die Möglichkeit des Einspruchs.