Hallo
folgende Situation:
Frau A und Herr B sind seit 2004 geschieden und haben aus dieser Ehe ein gemeinsames Kind (4 Jahre). Das Kind lebt bei der Mutter, Herr B zahlt regelmäßig Kindesunterhalt, unterhält aber sonst keinerlei Kontakt zu seinem Kind.
Bei der Einkommenssteurerklärung werden sowohl bei Frau A als auch bei Herrn B jeweils die halben Freibeträge berücksichtigt.
Frau A hat nun gelesen, dass im Rahmen der Einkommenssteuererklärung eine Übertragung des Freibetrages für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf möglich ist, wenn das minderjährige Kind nicht bei dem anderen Elternteil gemeldet war. Durch diese Übertragung könnten bei Frau A die vollen Freibeträge berücksichtigt werden (es geht hierbei NICHT um den Kinderfreibetrag, dieser soll nach wie vor geteilt werden).
Nun die Frage: Was ist für diese Übertragung notwendig? Reicht es, wenn Frau A in ihrer Einkommenssteuererklärung das entsprechende Feld ankreuzt oder muss das zwischen den Elternteilen vereinbart werden? Ist hier die schriftliche Zustimmung des Vaters notwendig?
Wäre dankbar für Informationen.
LG
Netti1974