Wir haben im Juli 06 einen Bauwerksvertrag für eine Altbausanierung zu einem Pauschalfestpreis abgeschlossen.
..."Für erbrachte Bauleistungen wird ein Pauschalfestpreis (zuzüglich der derzeit geltenden Mehrwertsteuer) von netto XXX € vereinbart. Die Zahlungen sind innerhalb von einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der entsprechenden Rechnungen des AN fällig"...
FRAGE: Reicht dies, um zu verhindern, daß aufgrund der Fertigstellung im Frühjahr 2007 rückwirkend der erhöhte Wehrwertsteuersatz auf die Gesamtsumme fällig wird? Muß eine Zusatzklausel verfaßt werden, daß Bauabschnitte nach Abschluß und Teilabnahme zu entrichten sind?