Ehemann berufstätig. Ehefrau beurlaubt und Hausfrau und Mutter. Können wir die Gebühren für den Kindergarten bei der Steuer absetzten?
Kindergartengebühren
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Zitat von "Oerdiz"
Bis 2005 erst ab einem Betrag von 1548 €.
Nein, in diesem Fall gibt es gar nichts.Mama ist zu Hause.
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Petz liegt nicht ganz richtig! die betreuungskosten eines kindes von 3-6 jahren sind als sonderausgaben abziehbar. siehe link von Oerdiz oder eben §10 (1)5. EStG
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Petz meinte hier 2005 und da hat er Recht, ist ja auch ein alter Hase oder auch Komissbock...... hehehehe