Steuerklassenwahl

  • Moin zusammen,
    Mein Bruder verdient ca. 2200 Brutto im Monat seine Frau 550 im Monat.
    Nun mußten Sie bei Steuerklassenwahl 3/5 kräftig nachzahlen.
    Sie überlegen nun auf 4/4 zu wechseln damit Sie nicht mehr nachzahlen müssen.
    Macht das Sinn oder gleicht es sich beim Lohnsteuerjahresausgleich sowieso aus???? :?:

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    die Steuerklassen beeinflussen nur, wieviel monatlich übrig bleibt.


    Am Jahresende wird abgerechnet, wurde zu wenig Lohnsteuer bezahlt, muss eben Einkommensteuernachgezahlt werden.
    Wurde zu viel Lohnsteuer bezahlt, bekommt man Einkommensteuer erstattet.


    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Bei IV/IV bleibt im Monat aber auch weniger übrig....In dem Fall ist es sicher sinnvoll, das mal genau durchzurechnen...

    Wenn einer, der mit Mühe kaum,
    grad öffnet den Verzeichnisbaum,
    schon meint, dass er der Admin wär,
    so irrt sich der!

  • Hallo,


    Wie zuvor bereits geantwortet, entscheidet die Steuerklassenwahl nur das was monatlich an Steuern bei den Ehegatten jeweils einbehalten wird, abgerechnet wird am Ende des Jahres. Des Weiteren ist die Steuerklasse IV der Steuerklasse I gleichzusetzen. Es ist leider dummer Volksglaube, dass wenn man heiratet oder verheiratet ist Steuern spart (habe ich zuvor auch immer geglaubt)!! Dies ist nur der Fall wenn nur einer der Ehegatten arbeitet, sobald beide arbeiten ist dieser Vorteil futsch, ihr könnt es selbst überprüfen. Ansonsten gleicht der Partner die Vergünstigung der Steuerklasse III mit der Steuerklasse V aus!!! Ist jedoch der Unterschied zwischen den Brutto-Einnahmen zu groß, so kann die Vergünstigung der Steuerklasse III nicht durch den erhöhten Steuerabzug der Steuerklasse V ausgeglichen werden. Folge es kommt zu einer Nachzahlung wie bei Deinem Bruder. :cry:


    Hoffe geholfen zu haben.

  • Zitat von "burli"

    Hallo,


    Wie zuvor bereits geantwortet, entscheidet die Steuerklassenwahl nur das was monatlich an Steuern bei den Ehegatten jeweils einbehalten wird, abgerechnet wird am Ende des Jahres. Des Weiteren ist die Steuerklasse IV der Steuerklasse I gleichzusetzen. Es ist leider dummer Volksglaube, dass wenn man heiratet oder verheiratet ist Steuern spart (habe ich zuvor auch immer geglaubt)!! Dies ist nur der Fall wenn nur einer der Ehegatten arbeitet, sobald beide arbeiten ist dieser Vorteil futsch, ihr könnt es selbst überprüfen. Ansonsten gleicht der Partner die Vergünstigung der Steuerklasse III mit der Steuerklasse V aus!!! Ist jedoch der Unterschied zwischen den Brutto-Einnahmen zu groß, so kann die Vergünstigung der Steuerklasse III nicht durch den erhöhten Steuerabzug der Steuerklasse V ausgeglichen werden. Folge es kommt zu einer Nachzahlung wie bei Deinem Bruder. :cry:


    Hoffe geholfen zu haben.


    Ach ja bei der Steuerklasse IV wird das Entgelt jedes einzelnen versteuert nach der Grundtabelle, so dass hier relativ genau die Steuer einbehalten wird. Eine Erstattung oder Nachzahlung ist in diesem Fall sehr gering, ausser Dein Bruder hat noch Werbungskosten/Sonderausgaben/außergewöhnliche Bealstungen etc. welche den/die Pauschbeträge übersteigen und nicht beim Lohnsteuerabzug (etwa durch Lohnsteuerermäßigungsantrag) bereits berücksichtigt wurden.

  • Zitat

    Dies ist nur der Fall wenn nur einer der Ehegatten arbeitet, sobald beide arbeiten ist dieser Vorteil futsch, ihr könnt es selbst überprüfen


    Das kann man so nicht stehen lassen, weil es Humbug ist. Der Splittingvorteil ist umso höher, wenn die Arbeitslöhne der Eheleute weit voneinander abweichen. Bei genau gleichen Arbeitslöhnen besteht kein Vorteil gegen über dem Grundtarif. Der max. Splittingvorteil beträgt 7914 € und kann gegen Null schrumpfen.


    Die Aussage, wenn beide arbeiten ist der Vorteil futsch, ist absoluter Blödsinn.


    Halbwissen glänzt mal wieder :lol:

  • Naja alles ist relativ und manchmal auch schwer zu verstehen.
    Meine Frau hatte bis letztes Jahr 450 Euro brutto.
    Ich so ca 2500 brutto. So meine Frau SK 5 ich 3.
    Beim Lohnsteuerausgleich haben wir 7 euro erstattet bekommen.
    Dann habe ich mal im Planspielmodus meine Frau als geringfügig beschäftigt eingegeben und siehe da dann hätten wir eine Erstattung von 400 Euro gehabt. Wenn man dann noch bedenkt das Sie bei 450 brutto 50 Euro Lst zahlt und als 400 Eurokraft gar keine macht der Vorteil dann in der Summe 12 mal 50 = 600+ 400 schon mal eben rund 1000 euro.


    Was sagt mir das Steuerpflichtig arbeiten wird bestraft.
    Seid Juli hat Sie mit Ihrer Chefin klar gemacht das Sie nicht mehr auf Karte arbeitet.Und besser ist das.


    Gruß heyer