Streit um Erhaltungsaufwand

  • Hilfe, das FA will es nicht anerkennen!


    Hallo, kann mir jemand helfen? In der Steuererklärung für 2005 habe ich rd. 10.000,- Euro (belegt mit Quittungen von Baumärkten usw.) an Betriebsausgaben angegeben für den Ausbau eines auf unserem Grundstück befindlichen Nebengebäudes zum Unterrichtsraum und Studio meines als Gitarren- u. Gesangslehrer freiberuflich tätigen Ehemannes in Eigenleistung. Im Anschreiben an das Finanzamt habe ich erklärt, dass es ein umfangreicher Ausbau ist (mit Dacherneuerung, Fenster und Türen neu sowie aller Infrastruktrur) und es deshalb seine Zeit dauert. Lt. WISO Programm sollten wir ca. 2000,- Euro Steuern zurückbekommen. Zu früh gefreut, denn das FA sagt, dass es Herstellungskosten sind und wir müssen 1.000 Euro nachzahlen.
    Wir sind in Widerspruch gegangen. Begründung: seit der Selbstständigkeit hat mein Mann das Gebäude provisorisch für den Unterricht genutzt, der Ausbau erfolgte schrittweise, da es 2 Räume sind, konnte der Unterricht durchgängig dort laufen, größere Bauarbeiten fanden in den Ferien statt, alles, was wir erneuert haben, war auch vorher da, nur eben in schlechtem Zustand (Wärmeschutz, Umwelt..)
    Der Widerspruch wurde abgelehnt. Begründung: (...) Herstellungskosten sind anzunehmen, wenn eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes gegeben ist. Das sei gegeben, wenn die Baumaßnahme bei drei Bereichen der vier zentralen Ausstattungsmerkmale (Heizung, Sanitär, Fenster, Dach) zu einer Erhöhung o. Erweiterung des Gebrauchswerts des Gebäudes führen.


    Hat jemand eine Idee, ob man da noch irgendwas machen kann?? Wäre supertoll!


    Danke im voraus, auf jeden Fall schonmal dafür, dass jemand meine lange "Geschichte" gelesen hat.

    • Offizieller Beitrag

    sieht wohl schlecht aus.......


    und wenn man mal zu sich selbst ehrlich ist:
    Du hast dem Finanzamt doch selbst geschrieben, dass es ein Ausbau ist.


    Wie sollen es da Renovierungskosten sein?

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Das Finanzamt ist hier auch an Anweisungen gebunden. Dass Sie ja, zu Ihrem Nachteil, bereits selbst einige substanzerhöhende Maßnahmen dem Finanzamt zum Fraß vorgeworfen hatten, war es diesem nun ein Einfaches, Ihre als Werbungskosten/Betriebsausgaben angesetzten Beträge zu Herstellungskosten umzuwandeln, was letzendlich nur die AfA-Auswirkung hat.


    Gebunden ist das FA an folgenes BMF Schreiben


    Ich kann mich Herrn Petz nur anschließen, es besteht hier keine Möglichkeit mehr.

  • Danke erstmal - auch wenn es für mich nicht erfreulich ist. Etwas gutes hat es aber, ich bin jetzt schlauer und habe (für teures Geld) dazugelernt.
    Schönes Wochenende noch.... wünscht Enibas