Kindergeld und Kinderfreibeträge

  • Habe für meine Tochter aufgrund des neuerdings möglichen Abzugs der Sozialabgaben bei der Einkommensermittlung Kindergeld für 2004 beantragt. Das Kindergeld wurde mit Ausnahme von Juni und Juli gezahlt; in diesen Monaten hatte sie in einer Wartezeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten einen Aushilfsjob.
    Ich habe dann beim Finanzamt eine Steuerneufestsetzung für 2004 beantragt und erhalten, allerdings wurde der Kinderfreibetrag nur auf 10 Monate bezogen.
    WISO rechnet hier mit 12 Monaten, wodurch sich in der Günstigerprüfung eine höhere Erstattung ergibt.
    Einen Einspruch wurde abgelehnt mit folgendem Hinweis:
    "Eine Erhöhung des Berücksichtigungszeitraums von 10 auf 12 Monate führt zu keiner Änderung des EK-Bescheids, da sich gleichzeitig der Anspruch auf 12 Monate Kindergeld erhöht. Gemäß § 31 ESTG ist der Anspruch nicht auf die tatsächliche Zahlung von Kindergeld abzustellen"
    Ist das so richtig und liegt bei WISO ein Fehler vor?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    WISO rechnet hier mit 12 Monaten,


    Entweder falsche Eingabe oder das Programm rechnet falsch.


    Ntürlich gibt es nur für die Monate einen Kinderfreibetrag, wo ein Kind auch als Kind gilt.


    Gruß


    der Petz

  • Ich denke, dass das Programm nicht falsch rechnet. Die Aussage vom Finanzamt ist doch lediglich, dass der Einspruch nicht zu einer Änderung der Einkommensteuer führt.
    Diese Aussage gibt keine Wertung ab, ob hier zuunrecht mit zwölf Monaten gerechnet worden ist.


    Zwischen Kinderfreibetrag und dem Anspruch auf Kindergeld erfolgt eine Vergleichsrechnung, wenn also der Kindergeldanspruch günstiger ist, dann würde sich tatsächlich nichts ändern.


    Fraglich wäre dann, ob bei der Familienkasse die Kindergeldfestsetzung zu hinterfragen wäre, vielleicht doch Anspruch auf zwölf Monate in 2004 wg. der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten???