Doppelter Haushalt, Familienheimf + Miete f. Wohnung

  • Hallo allerseits,


    ich arbeite seit 13 Jahren in Nürnberg, seit unserer Heirat vor 4 Jahren wohnen wir in der Nähe von München. Seit Juli 2005 habe ich mir eine Wohnung in Nürnberg genommen, fahre somit an Montagen nach Nürnberg, am Mittwoch abends nach München, Donnerstags morgens nach Nürnberg und Freitags abends wieder nach Hause nach München . Bei der Einkommensteuererklärung 2005 habe ich die Miete für die Wohnung in Nürnberg und die jeweiligen Entfernungen als Fahrten zur Arbeit angegeben, das Finanzamt hat jetzt die Miete mit der Begründung gestrichhen, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksitigt sind.


    Kann ich denn nicht beides geltend machen, oder können entweder die Miete oder die Kilometer angesetzt werden?


    Wäre hilfreich einen Tipp zu bekommen.


    Vielen Dank und viele Grüße


    Nellisunshine

  • Hier hilft ein Blick in die Lohnsteuerrichtlinie R 43 LStR


    Und zwar Absatz 6 Satz 2. Es besteht insoweit ein Wahlrecht. Wenn Sie mehr als 1 mal pro Woche fahren, haben Sie das Wahlrecht zugunsten der Fahrten ausgeübt und können die Kosten der doppelten Haushaltsführung nicht ansetzen. Sie sollten zuvor berechnen, was für Sie günstiger ist.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Oerdiz"

    Sie sollten zuvor berechnen, was für Sie günstiger ist.


    Und nach dem Rechnen Einspruch einlegen, wenn die andere Alternative die günstigere für Sie ist.


    empfiehlt


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......