Bewerbungskosten Kinder über 18

  • Meine Tochter (über 18) ist auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Meine Tochter erzielt zur Zeit keine eigenen Einkünfte. Bei Vorstellungsgesprächen sind Reisen von mehreren tausend Kilometern und Übernachtungskosten angefallen. Gibt es eine Möglichkeit diese Kosten steuerlich für uns als Eltern, die diese Kosten ja voll übernehmen müssen, geltend zu machen?
    Wer kann mir zu dieser Frage weiterhelfen?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass durch das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag alle Kosten abgedeckt sind.



    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Die Bewerbungskosten sind aber vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Ihrer Tochter.


    Selbst wenn sie in dem entsprechenden Jahr keine Einkünfte mehr erzielt, würde ich hier eine Steuererklärung abgeben, so dass ggf. negative Einkünfte festgestellt werden, die dann in dem nächsten Jahr wo Einkünfte entstehen verrechnet werden können.

  • Leider wird unsere Tochter die nächsten drei Jahre keine wesentlichen eigenen Einkünfte erzielen, weil keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Im Gegenteil, es fallen neben den Übernachtungs- und Lebenshaltungskosten am auswärtigen Ausbildungsort auch noch Kosten für die schulische Berufsausbildung in Höhe von mtl. 340 € an.
    Über welchen Zeitraum können diese Minuseinnahmen übertragen werden.

  • Es müsste nun erst mal geklärt werden, ob überhaupt ein Ausbildungsdienstverhältnis vorliegt. Wenn nicht und es ist eine schulische Ausbildung, wo keine Einkünfte vorhanden sind, können keine Werbungskosten angesetzt werden.