Einkommensteuer bei einmaliger Einnahme über Rechnung

  • Hallo,


    ich bin Arbeitnehmer und habe Einkünfte aus nichtstelbstsändiger Tätigkeit.


    Für die einmalige Unterstützung einer Firma bei Vertragsverhandlungen (nicht der Arbeitgeber) habe ich eine Rechnung (mit Hinweis auf §19 (1) UStG) ausgestellt und den entsprechenden Rechnungsbetrag (900 Euro) erhalten.


    Die war die einzige Rechnung in 2006, auch die einzige Einnahme, die ich neben meinem regelmäßigen Lohn als Angestellter erhalten habe.


    Wie ist dies bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben?
    Wird das mit meinem "normalen" (dem Jahreseinkommen entsprechenden) Steuersatz versteuert?
    Werden darauf auch sämtliche Sozialversicherungsabgaben (Rente, Arbeitslosen, Pflege) berechnet?
    Kann ich diese Zahlungen minden, wenn ich mir z.B. ein Notebook für 800 Euro kaufe und als Ausgaben abziehe?


    Vielen Dank im Voraus!
    Bernd

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Wie ist dies bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben?


    Anlage SO: Sonstige Leistung


    Zitat

    Wird das mit meinem "normalen" (dem Jahreseinkommen entsprechenden) Steuersatz versteuert?


    Ja.


    Zitat

    Werden darauf auch sämtliche Sozialversicherungsabgaben (Rente, Arbeitslosen, Pflege) berechnet?


    Nein, wir sind im Steuerrecht.
    Deine Fragen beziehen sich sich nur auf lohnsteuerpflichtige Einkünfte.


    Zitat

    Kann ich diese Zahlungen minden, wenn ich mir z.B. ein Notebook für 800 Euro kaufe und als Ausgaben abziehe?


    Nein.
    Keiner wird dir glauben, dass du das Notebook nur dafür angeschafft hast.


    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Danke für die präzise Antwort, auch wenn sie mir nicht gefällt.
    Ich hatte gehofft, dass ich wenigstens einen Teil der 900 Euro nicht versteuern muss.


    Gruß
    Bernd

  • Auch sollte man nicht daran denken, die Einkünfte nicht anzugeben. Durch eine Betriebsprüfung bei dem Betrieb, der Ihre Rechnung als Betriebsausgabe angesetzt hat, kann schnell (sogar elektronisch) eine Kontrollmitteilung an Ihr Finanzamt erfolgen.


    Nur am Rande bemerkt, ich gehe doch von der Ehrlichkeit der Boarduser hier grundsätzlich aus. :lol: