Steuernachzahlung (Getrenntveranlagung) nach Trennung

  • Es geht um das Jahr 2005. Mein Ehemann war selbständig, ich selbst Angestellt mit Lohnsteuerklasse 3. Trotz Steuerberater wurde wir nicht darüber aufgeklärt, dass ein Wechsel der Steuerklasse notwendig wäre.


    Nach unserer Trennung i Jahr 2006 hat mein Mann nun eine getrennte Veranlagung für das Steuerjahr 2005 verlangt. Daher rechne ich mit einer massiven Nachzahlung aufgrund der ungünstigen Steuerklasse.


    Das Geschäft meines Mannes lief sehr schlecht, so dass nahezu alle laufenden Fixkosten von meinem Einkommen finanziert worden sind. Außerdem haben wir ja beide von unserem gemeinsamen Geld gelebt und waren Nutznießer der Steuerklassenregelung. Muss ich die gesamte Steuernachzahlung nun allein tragen, da er eine getrennte Veranlagung fordert? Wer haftet für die Steuerschuld?


    Hat jemand einen Rat?
    Gruß und Dank
    Kirsten

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "drosophila"

    Es geht um das Jahr 2005. Mein Ehemann war selbständig, ich selbst Angestellt mit Lohnsteuerklasse 3. Trotz Steuerberater wurde wir nicht darüber aufgeklärt, dass ein Wechsel der Steuerklasse notwendig wäre.


    Im Gegenteil:


    Nur diese Kombination ist in diesem Fall richtig.


    Zitat

    Muss ich die gesamte Steuernachzahlung nun allein tragen, da er eine getrennte Veranlagung fordert?


    Erst einmal ja.


    Es gibit nur eine Ausnahme, wo er keine getrennte Veranlagung beantragen darf, nämlich dann, wenn seine Einkünfte so gering sind, dass für ihn keine Steuer festzusetzen wäre.


    Nachzulesen in R 26 Abs. 3 Satz 4 EStR:
    http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResult?QueryID=QryRangeDetail&queryparam.po_content.ioid=915914


    Gruß


    der Petz

  • Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Habe die Regelungen nachgelesen und noch drei Folgefragen.


    Wie kann diese Steuerklassenwahl richtig sein, wenn ich 1500 Euro Steuernachzahlung in 2004 hatte? Außerdem hat mein Steuerberater nach diesem Ergebnis gemeint, ich hätte meine Steuerklasse ändern müssen. Wie auch immer, ist ja eigentlich Schnee von gestern.


    Die Antwort hilft mir in jedem Fall weiter, da genau dieser Sachverhalt (keine Steuerfestsetzung in 2004) gegeben sein könnte. Wie erfahre ich, ob dies auch in 2005 vorliegt? Gibt mir das Finanzamt Auskunft? Oder wird zunächst auf Basis getrennter Veranlagung ein Bescheid für uns beide erstellt, gegen den ich dann Widerspruch einlegen muss? Oder muss ich Zusammenveranlagung beantragen?


    Ich gehe davon aus, dass bei einer Getrenntveranlagung keine gesamtschuldnerische Haftung der Eheleute gegeben ist.


    Schöne Grüße und herzlichen Dank,
    Kirsten

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Wie kann diese Steuerklassenwahl richtig sein, wenn ich 1500 Euro Steuernachzahlung in 2004 hatte?


    Weil ja für 2004 eine Zusammenveranlagung möglich gewesen wäre.
    Dann wäre es wohl auch nicht zu der Nachzahlung gekommen.
    Dass es jetzt vielleicht nicht zu einer Zusammenveranlagung kommt, ist ja was anderes.


    Zitat

    Außerdem hat mein Steuerberater nach diesem Ergebnis gemeint, ich hätte meine Steuerklasse ändern müssen.


    Die Aussage ist eindeutig falsch, da soll er mal ins Gesetz gucken.


    Zitat

    Wie erfahre ich, ob dies auch in 2005 vorliegt? Gibt mir das Finanzamt Auskunft?


    Nicht direkt.
    Wenn du vom FA aufgefordert wirst, eine Steuererklärung abzugeben, würde ich bei der Abgabe darauf hinweisen, dass eventuell für den Ehemann keine getrennte Veranlagung durchgeführt werden darf.
    Wenn das so ist, muss das FA eine Zusammenveranlagung machen, dann aber auch gegen den Willen des Ehemanns.


    Zitat

    Ich gehe davon aus, dass bei einer Getrenntveranlagung keine gesamtschuldnerische Haftung der Eheleute gegeben ist.


    So ist es.


    Gruß


    der Petz

  • Wir sind 2004 zusammenveranlagt worden und mussten trotzdem eine so hohe Nachzahlung (beide zusammen 1500 Euro) leisten.


    Gut, dann werde ich mal dranbleiben und sehen, was ich für mich tun kann. Nochmals vielen Dank!
    Kirsten

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "drosophila"

    Wir sind 2004 zusammenveranlagt worden und mussten trotzdem eine so hohe Nachzahlung (beide zusammen 1500 Euro) leisten.


    Das liegt darn, dass dein Mann eben bisher unversteuerte Einkünfte hatte.


    Die müssen bei einer Einkommensteuerveranlagung natürlich "nachversteuert" werden.


    Deswegen war deine Lohnsteuerklasse aber trotzdem richtig.


    Der Steuerberater hätte einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen müssen.
    Dann hätte Ihr in 2004 schon oder eben höhere vierteljährliche Vorauszhalungen leisten müssen.


    Gruß


    der Petz