Bemessungsgrundlage Bilanzieren

  • Hallo,
    das Finanzamt möchte, dass wir anstatt der EÜR nun ab 1.1.2007 Bilanzieren. Unsere Einnahmen aus Gewerbebetrieb überschreiten jedoch nur den neuen Grenzbetrag, weil das Finanzamt die Sonder-Afa, die wir wegen Ansparabschreibung in 2005 angesetzt haben, wieder zum Gewinn (aus der EÜR) dazugezählt hat! Die 20% Sonder-Afa wurden also nicht als Gewinn-Minderung angesehen.
    Ist das gerechtfertigt?
    Bitte schreibt mir!
    Gruß
    Barbara

    • Offizieller Beitrag

    So steht's in § 7a Abs. 6 EStG:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrecht.juris.de/estg/__7a.html">http://bundesrecht.juris.de/estg/__7a.html</a><!-- m -->


    in Verbindung mit § 141 AO:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__141.html">http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__141.html</a><!-- m -->


    Gruß


    der Petz

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......