Hallo,
das Finanzamt möchte, dass wir anstatt der EÜR nun ab 1.1.2007 Bilanzieren. Unsere Einnahmen aus Gewerbebetrieb überschreiten jedoch nur den neuen Grenzbetrag, weil das Finanzamt die Sonder-Afa, die wir wegen Ansparabschreibung in 2005 angesetzt haben, wieder zum Gewinn (aus der EÜR) dazugezählt hat! Die 20% Sonder-Afa wurden also nicht als Gewinn-Minderung angesehen.
Ist das gerechtfertigt?
Bitte schreibt mir!
Gruß
Barbara
Bemessungsgrundlage Bilanzieren
- Barbara
- Erledigt
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So steht's in § 7a Abs. 6 EStG:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrecht.juris.de/estg/__7a.html">http://bundesrecht.juris.de/estg/__7a.html</a><!-- m -->in Verbindung mit § 141 AO:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__141.html">http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__141.html</a><!-- m -->Gruß
der Petz
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Hallo Petz,
vielen Dank und guten Rutsch ins Jahr 2007!
Gruß
Barbara