Au-Pair

  • Hallo,


    seit September 2006 unterstützt uns ein Au-Pair bei der Kinderbetreuung.
    Meine Frau und ich sind in Vollzeit-Stellen beschäftigt.


    Meine Frage ist nun, wie die Kosten (Taschengeld, Verpflegung, Versicherung und Unterkunft) berücksichtigt werden können? Welche Ansätze werden vom Finanzamt anerkannt?
    Wir haben zwei Kinder (zwei und drei Jahre), wie werden die Kosten aufgeteilt? Auf ein Kind, oder auf beide? Auf beide Elternteile oder nur auf eines? Ist diese Verteilung frei wählbar?


    Vielen Dank für die Hilfe


    Michael

  • Hallo,


    Danke für die Antwort.


    Im Vertrag mit unserem Au-Pair ist lediglich die Kinderbetreueung als Aufgabe genannt, also 100% Kinderbetreuung.


    In Ihren Dokumenten habe ich lediglich einen Hinweis auf Au-Pairs gefunden. Dort wird auf die Gebührenstaffelung in NRW verwiesen. Wir leben in Hessen, Wie sieht es hier aus?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.
    Michael

  • Hallo,
    mir stellt sich bei diesem Thema zusätzlich die Frage, ob neben dem Taschengeld auch (und v.a. in welcher Höhe) weitere Kosten für ein Au Pair in Rechnung gestellt werden können, die von uns getragen werden:


    - Kost und Logis
    - Deutschkurs
    - Fahrkarten ÖPNV
    - Krankenversicherung
    - noch was ?


    Vielen Dank und schönen Gruß,


    Georg

  • Hallo,


    folgendes habe ich bisher gefunden:


    aufgrund der amtlichen Sachbezugsverordnung für 2006
    können für die Unterkunft im Monat 167,03€
    und für volle Verpflegung im Monat 202,70€
    angesetzt werden.


    Gruß Michael