In welchem Jahr angeben?

  • Hallo allerseits,


    ich brauche einmal Eure Hilfe bei der Frage, in welchen Jahren in die Rechnungen bei der Einkommenssteuererklärung angeben muß bzw. kann.


    Es geht einerseits um Zahnarztrechnungen, die im Dezember 2006 ausgestellt wurden, von mir aber erst im Januar 2007 bezahlt werden und die ich auch gerne im Steuerjahr 2007 hätte, da ich dann vermutlich den zumutbaren Eigenanteil übersteige, so daß es tatsächlich einen Nutzen bringt.


    Andererseits habe ich eine Rechnung für eine Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die Ende Dezember ausgestellt ist, zwar umgehend von mir überwiesen wurde, aber in 2006 keine Bankbuchung mehr stattgefunden hat. Wertstellung war damit tatsächlich erst am 02.01.07. Diese Rechnung hätte ich allerdings schon ganz gerne in 2006 mit drinnen.


    Rechnungen gehören doch eigentlich (für Privatpersonen) in das Jahr, in dem sie bezahlt wurden, oder? Damit würden vermutlich alle in 2007 greifen, was mir ja nicht so recht wäre. Gibt's da vielleicht so etwas wie eine Grauzone, daß das Finanzamt gar nicht so genau wissen will, wann die Rechnung genau bezahlt wurde oder es einfach mit der einen Rechnung versuchen und wenn sie die in 2006 abgelehnen, dann halt doch in den sauren Apfel beißen und für 2007 mit geltend machen? Habt Ihr da irgendwelche Erfahrungswerte?


    Danke
    Sparschweinchen

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Piggybank"

    Damit würden vermutlich alle in 2007 greifen


    So ist es.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......