Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

  • Hi Leute,


    habe folgenden Sachverhalt, den mir vielleicht jemand von euch erklären kann:


    Ich war in 2006 des öfteren (5x) für meinen AG im Ausland tätig. Für diese Dienstreisen habe ich Verpflegungszuschüsse (unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze) erhalten. Ebenfalls wurden mir die Fahrtkosten teilweise erstattet (geringerer km-Satz als 0,60 EUR).


    Jetzt hab ich also das neue WISO Sparbuch 2007 vor mir und geb' die Daten der Lohnsteuerkarte ein, incl. Punkt 20. : Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit.


    Anschließend geb' ich unter Ausgaben als AN -> Dienstreisen meine 5 Dienstreisen ein (Tagespauschalen und km), und sehe dann in der Übersicht:


    Code
    + Summe der WK
    - AG Erstattungen
    = Ansetzbare Werbungskosten


    Soweit hab ich das verstanden, weil ich ja die AG Erstattungen steuerfrei bekommen hab und deswegen nicht mehr absetzen kann.


    Jetzt wirds lustig:


    Wenn ich mir dann den Steuerbescheid angucke steht da (vereinfacht dargestellt):


    Code
    + Bruttoarbeitslohn
    + AG Erstattungen (als 'Steuerpflichtige Arbeitgebererstattungen')
    - Werbungskosten (darin Reisekosten: 'Ansetzbare Werbungskosten' aus obigem Beispiel)


    In 'Ansetzbare WK' aus obigem Beispiel waren aber die steuerfreien Erstattungen des AG schon abgezogen, richtig?


    Also, hier nochmal ein Beispiel mit fiktiven Zahlen:


    Sagen wir folgendes:
    Bruttolohn: 5000,-
    AG Erstattung für Verpflegungsmehraufwendungen: 250,-
    Tatsächliche Reisekosten: 700,-


    WISO Berechnung 1:

    Code
    + 700 (Summe WK)
    - 250 (AG Erstattung)
    = 450 (ansetzbare WK)


    WISO Steuerberechnung:

    Code
    + 5000 (Brutto)
    +  250 (AG Erstattung)
    -  450 (ansetzbare WK)


    Sieht so aus als würde das WISO Sparbuch 2007 meine AG Erstattung für Verpflegungsmehraufwendung bei der Steuerberechnung doppelt abziehen.


    Müsste das Programm nicht, wenn es schon die 'AG Erstattung' zum Bruttolohn dazuaddiert, die komplette Summe der WK wieder abziehen? Wenn das so richtig ist wie es das Programm macht, würde ja quasi wenn man seine Auslagen haarklein vom AG erstattet bekommt die AG-Erstattung einfach zum Brutto dazuaddiert, keine WK abgezogen womit letztendlich die AG-Erstattung steuerpflichtig würde...?


    Wäre sehr hilfreich, wenn jemand was dazu sagen könnte.


    Schon mal vielen Dank für 'ne Reaktion :)

  • Die von Ihnen dargestellte Berechnung kann ich im WISO Sparbuch leider nicht nachvollziehen, bei mir funktioniert die Berücksichtigung stfreier Beträge und der entsprechenden Werbungskosten einwandfrei.

  • Hallo Herr Schmitz,


    schon mal Danke für Ihre Antwort.


    Daraus entnehme ich, dass bei mir tatsächlich falsch gerechnet wird.


    Mit welcher Version von WISO Sparbuch 2007 arbeiten sie? Bei mir handelt es sich um Version 14.01 (Build 5669).


    Habe eben nochmal einen rudimentären komplett neuen Steuerfall angelegt, um zu testen, ob es bei mir vielleicht irgendwie an einer Datenübernahme aus dem Vorjahr liegt.


    Aber es scheint tatsächlich so zu sein, dass im einfachsten Fall, wenn nämlich genausoviel erstattet wie ausgegeben wurde, einfach die Erstattung aufs Brutto draufgeschlagen wird, die Dienstreisekosten in derselben Höhe aber nicht als Werbungskosten wieder abgezogen werden.

  • In welcher Auswertung sehen Sie denn den Aufschlag auf das Brutto, in der Steuerberechnung?


    Haben Sie die steuerfreien Erstattungen auch tatsächlich in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen?

  • Genau, im Steuerbescheid.


    Und ja, ich habe die Erstattungen auch in Zeile 20 eingetragen. Dann erscheint das Splitting zwischen Einsatzwechseltätigkeit und Dienstreisen, in welchem ich dann den kompletten Erstattungsbetrag den Dienstreisen zuordne.


    Im Steuerbescheid steht dann (fiktive Zahlen):


    Code
    + 5000,00 Bruttoarbeitslohn
    +  250,00 Steuerpflichtige Arbeitgebererstattung (genau der Betrag den ich in Zeile 20 eingegeben habe)
    
    
    -  450,00 ab Werbungskosten (Summe meiner WK, abzüglich Betrag aus Zeile 20)
       400,00 darin Reisekosten (Summe meiner RK für Reisen (650,00), abzüglich Betrag aus Zeile 20 (250,00))
        50,00 darin Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
    ----------------------------------
    + 4750,00 Einkünfte


    Die Summe meiner RK beträgt 650,00.

  • Ich habe genau das selbe festgestellt, die AG-Erstattung wird in der Steuerberechnung (Steuerbescheid) doppelt berücksichtigt.


    Zum Bruttoarbeitslohn wird die steuerfreie AG-Erstattung (Zeile 20 LSt-Bescheinigung) hinzuaddiert und erhöht damit das zu versteuernde Einkommen. Andererseits wird bei der Berechnung der Reisekosten derselbe Betrag auch abgezogen, damit reduziert sich der abzugsfähige Werbungskostenbetrag.


    In Summe berücksichtigt WISO-Sparbuch die AG-Erstattung also zweimal und führt m.E. zu einer fehlerhaften (nämlich zu hohen) Berechnung des zu versteuernden Einkommens.


    mfg

  • Hallo marcompf,


    ich habe bereits Kontakt mit dem Support von BUHL Data aufgenommen, der sich momentan genauer mit dieser Sache beschäftigt.


    Ich stell hier nen Post rein, sobald ich was neues weiß.

  • Hallo Scarybeast,


    hat sich bei diesem Thema mittlerweile etwas neues ergeben? Ich bin über dasselbe Problem gestolpert. Ich wollte bei einer Auslandsreise, bei der mir die Verpflegungsaufwendungen nicht in der Höhe der Pauschalen erstattet wurden, den Restbetrag als Werbungskosten geltend machen. Dazu habe ich den vom AG erstatteten Teil (nenne ich hier mal "X") auch in die Eingabemaske D7/Übersicht Auslandsreisekosten/..., Feld "Abzüglich steuerfreie Arbeitgebererstattungen" eingetragen, wodurch das Programm sofort den Restbetrag ermittelt. Leider wird aber in der Übersicht D7 nochmals die Gesammtsumme der steuerfreien Verpflegungszuschüsse lt. Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 abgezogen. Nicht nur, daß der Betrag X ja hier ebenfalls enthalten ist, so daß er fälschlicherweise zweimal abgezogen wird, es werden nun auch noch die anderen steuerfrei erhaltenen Verpflegungszuschüsse abgezogen, in meinem Fall die für Inlandsreisen, die ich immer in voller Höhe erhalte, so daß ich sie gar nicht unter Werbungskosten aufführen wollte. Dadurch wird der Gesamtbetrag negativ und WISO Sparbuch haut mir diese negative Differenz sogar noch als zu versteuerndes Einkommen drauf! (Dem ist das Finanzamt so allerdings nicht gefolgt)


    Ich werde jetzt einen zweiten Versuch starten, in dem ich zwei Dinge anders mache:


    1. Der Betrag X in der Erfassung für die einzelne Auslandsreise wird weggelassen.
    2. Ich muß - leider - per Schnellerfassung die Verpflegungsmehraufwendungen für alle Inlandsreisen nachtragen (Viel Arbeit für nichts). Auch hier lasse ich das Feld "Abzüglich steuerfreie Arbeitgebererstattungen" leer.


    Jetzt müssten die Summe aus der Lohnsteuerbescheinigung genau passen und es müsste genau der Betrag übrig bleiben, den man als Werbungskosten geltend machen kann. Ich hoffe nur, daß Buhl diese Funktion des Programms möglichst bald überarbeitet.