Hi Leute,
habe folgenden Sachverhalt, den mir vielleicht jemand von euch erklären kann:
Ich war in 2006 des öfteren (5x) für meinen AG im Ausland tätig. Für diese Dienstreisen habe ich Verpflegungszuschüsse (unterhalb der gesetzlichen Höchstgrenze) erhalten. Ebenfalls wurden mir die Fahrtkosten teilweise erstattet (geringerer km-Satz als 0,60 EUR).
Jetzt hab ich also das neue WISO Sparbuch 2007 vor mir und geb' die Daten der Lohnsteuerkarte ein, incl. Punkt 20. : Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit.
Anschließend geb' ich unter Ausgaben als AN -> Dienstreisen meine 5 Dienstreisen ein (Tagespauschalen und km), und sehe dann in der Übersicht:
Soweit hab ich das verstanden, weil ich ja die AG Erstattungen steuerfrei bekommen hab und deswegen nicht mehr absetzen kann.
Jetzt wirds lustig:
Wenn ich mir dann den Steuerbescheid angucke steht da (vereinfacht dargestellt):
+ Bruttoarbeitslohn
+ AG Erstattungen (als 'Steuerpflichtige Arbeitgebererstattungen')
- Werbungskosten (darin Reisekosten: 'Ansetzbare Werbungskosten' aus obigem Beispiel)
In 'Ansetzbare WK' aus obigem Beispiel waren aber die steuerfreien Erstattungen des AG schon abgezogen, richtig?
Also, hier nochmal ein Beispiel mit fiktiven Zahlen:
Sagen wir folgendes:
Bruttolohn: 5000,-
AG Erstattung für Verpflegungsmehraufwendungen: 250,-
Tatsächliche Reisekosten: 700,-
WISO Berechnung 1:
WISO Steuerberechnung:
Sieht so aus als würde das WISO Sparbuch 2007 meine AG Erstattung für Verpflegungsmehraufwendung bei der Steuerberechnung doppelt abziehen.
Müsste das Programm nicht, wenn es schon die 'AG Erstattung' zum Bruttolohn dazuaddiert, die komplette Summe der WK wieder abziehen? Wenn das so richtig ist wie es das Programm macht, würde ja quasi wenn man seine Auslagen haarklein vom AG erstattet bekommt die AG-Erstattung einfach zum Brutto dazuaddiert, keine WK abgezogen womit letztendlich die AG-Erstattung steuerpflichtig würde...?
Wäre sehr hilfreich, wenn jemand was dazu sagen könnte.
Schon mal vielen Dank für 'ne Reaktion