gesetzliche Unfallversicherung

  • Hallo Leute,
    ich bekomm Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
    Könnte es sein das diese bei Einkommens-/Lohnersatzleistung einzutragen ist?
    Wo bzw. ist diese überhaupt einzutragen?


    Danke für die Antwort.

  • Steuerfreie Renten


    Bestimmte Renten bleiben wie bisher auch ab 2005 weiterhin aufgrund spezieller gesetzlicher Vorschriften in voller Höhe steuerfrei.
    Dazu zählen z. B.:


    * Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung (§ 3 Nr. 1a EStG).
    * Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG), unabhängig davon, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gezahlt werden. Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind die Berufsgenossenschaften.