Hallo Leute,
ich bekomm Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Könnte es sein das diese bei Einkommens-/Lohnersatzleistung einzutragen ist?
Wo bzw. ist diese überhaupt einzutragen?
Danke für die Antwort.
Hallo Leute,
ich bekomm Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Könnte es sein das diese bei Einkommens-/Lohnersatzleistung einzutragen ist?
Wo bzw. ist diese überhaupt einzutragen?
Danke für die Antwort.
Steuerfreie Renten
Bestimmte Renten bleiben wie bisher auch ab 2005 weiterhin aufgrund spezieller gesetzlicher Vorschriften in voller Höhe steuerfrei.
Dazu zählen z. B.:
* Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung (§ 3 Nr. 1a EStG).
* Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG), unabhängig davon, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gezahlt werden. Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind die Berufsgenossenschaften.