Wie setze ich eine Umsatzsteuerrückzahlung durch?

  • Hallo, habe folgendes Problem:


    Ich habe seit 2003 ein privates Nachhilfeinstitut mit angegliederter Sprachenschule. Da ich auch sehr viel selbst unterrichte und nicht BWL studiert habe, hatte ich die steuerrechtliche Seite meiner Unternehmung einem Steuerberater übertragen (selbst schuld). Dieser hat seit 2003 meine Umsatzsteuer an das Finazamt abgeführt. Einen dummen Zufall verdankend, bin ich im Internet über die EG-Richtlinie 112 i.V. mit §4 nr 21...UStG gestolpert. Demnach bin ich USt-Befreit! Dies weiß nun auch mein Steuerberater, der nun nicht mehr mein Steuerberater ist. Ich habe mich auch gleich mit meinem Finanzamt in Verbindung gesetzt und wurde von der USt befreit.


    Seit 2003 habe ich nun etwas über 25.000€ USt bezahlt, die ich nicht hätte zahlen müssen. Wie kann ich dieses (mein) Geld zurückbekommen?
    Das Finanzamt beantwortet diese Frage nur mit: "Das wird sehr, sehr schwer!" Aber "schwer" heißt ja nicht "unmöglich" und das Geld ist bei mir besser aufgehoben als beim Finanzamt.
    Kann mir hier jemand helfen? [/b]

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    und das Geld ist bei mir besser aufgehoben als beim Finanzamt.


    :?: :?: :?:


    Vielleicht sind die Umsatzsteuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen oder es sind keine vom FA verschickt worden, dann bestünde eine Möglichkeit.
    Da kann ein guter Steuerberater weiterhelfen.



    Ich würde mal einen Rechtsanwalt, am besten Fachanwalt für Steuerrecht, beauftragen, denn der ehemalige Steuerberater muss eine Haftpflichtversicherung haben.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......