Ehefrau hat Arbeitslosengeld bezogen

  • Hallo wir wollen gerade unsere Steuer machen und sind auf folgende Probleme gestoßen:
    1. Ehefrau war arbeitslos und hatte Minijob
    müssen wir die Beträge angeben ??
    2. Können Ausgaben der Ehefrau geltend gemacht werden, wenn nur Arbeitslosengeld und der Betrag aus dem Mino-Job erzielt wurden?
    :roll:

  • Das Arbeitslosengeld ist einzutragen als Einkommens- und Lohnersatzleistungen.


    Ein pauschalversteuerter Minijob ist nicht zu erklären.


    Ausgaben können in verschiedener Art und Weise eventuell angegeben werden, wenn es sich z.B. um vorweggenommene Werbungskosten zur Findung einer neuen Arbeitsstelle handelt.