Firmenwagen 1%-Regelung bei geringem privaten KM-Anteil

  • Hallo,


    ich habe zuvor die Suche hier und Google bemüht, jetzt ist die Verwirrung noch etwas mehr gestiegen :(


    Im bin Service-Techniker und im Arbeitsvertrag ist "Homeoffice" als Arbeitsort aufgeführt.


    In 2005 habe ich etwa 67000 KM beruflich und 7000 KM privat mit dem Firmenfahrzeug zurückgelegt.


    Über die 1%-Regelung werden mir im Monat EUR 269,- versteuert.


    Wenn mir mein Arbeitgeber mitteilt, das für den Firmenwagen in 2005 etwa EUR 8200,- aufgewendet wurden (ohne Versicherung und AfA), wie muss ich in WISO Sparbuch das ganze eintragen um einen Teil der Steuer wieder zurück zu bekommen?


    Ich habe schon mal die Kilometer als Dienstreise mit EUR 0,30/KM eingetragen und danach ergab sich daraus eine Steuerrückzahlung von mehreren tausend Euro, nur das kann ja so nicht richtig sein (wenn auch wünschenswert :lol: ).


    Wie wird das gemacht?


    Gruss,
    Daniel

  • Die 1% Regelung sorgt dafür, dass die Zuverfügungstellung des PKW durch den Arbeitgeber für private Zwecke versteuert wird.


    Ein Ansatz von Dienstreisekilometern ist in diesem Zusammenhang nicht mäglich, da die Kosten für die Dienstfahrten ausschließlich vom Arbeitgeber getragen wurden.


    Möglich ist jedoch eine Ermittlung der privat veranlassten PKW-Kosten, jedoch muss dafür ein ordnnugsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden und der Arbeitgeber muss Ihnen die tatsächlich angefallenen Kosten am Ende des Jahres mitteilen. Dann können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung den Ansatz der 1%-Regelung korrigieren und durch die tatsächlich privat veranlassten Kosten ersetzen.