Wandlung, wie schnell?

  • Hallo,


    leider habe ich gerade zum ersten Mal mit dem Fall zu tun, daß ein Kunde von mir einen von mir erworbenen Drucker wandeln möchte, da dieser einen Fehler aufweist, der bereits 3 Mal vergeblich repariert wurde.


    Im August letzten Jahres habe ich ihm einen Drucker verkauft und dieser wurde bis Ende März 3 Mal vergeblich repariert. Im April bekam ich vom Kunden einen Brief, in dem ich gebeten wurde einen Austausch zu veranlassen, indem ich ein Formular an den Hersteler schicke.


    Dies habe ich natürlich getan, jedoch wurde der Austausch abgelehnt und der Drucker sollte ein weiteres Mal repariert werden, was der Kunde jedoch abgelehnt hat.


    Hiervon habe ich jedoch erst durch ein Schreiben seines Anwaltes Kenntnis bekommen, daß ich letzte Woche bekommen habe und in dem er mir mitteilt, daß der Kunde Wandeln möchte und er mir eine Frist bis zm 24.06. setzt.


    Natürlich habe ich mich mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt, aber die Angelegenheit läßt sich von ihm aus nicht rechtzeitig klären...


    Jetzt meine Frage: Gibt es für die Erfüllung der Wandlung fristen. oder kann ich dem Kunden schreiben, daß ich mehr Zeit benötige um die Wandlung zu organisieren?


    Wie verhalte ich mich hier am besten, ohne, daß ich noch mehr Probleme bekomme?

  • Hallo Thunderbirdy,


    Rechtsberatung im Einzelfall dürfen wir leider nicht anbieten. Das wäre ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz und kann recht teuer werden! :(


    Ich vermute außerdem, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt. Wandelung bedeutet, dass der Vertrag rückabgewickelt wird, d.h. der Kunde gibt die Ware zurück und erhält im Gegenzug den gezahlten Kaufpreis. :?:


    Dafür kann er einen Frist setzen, bis dahin musst Du als Verkäufer erklären, ob Du mit der Wandelung einverstanden bist. Der Hersteller ist nicht Vertragspartner des Käufers, Verzögerungen im Verhältnis Hersteller - Verkäufer können dem Käufer egal sein. :shock: