Werbungskosten bei Selbständigen -Aber wo??

  • Im Internet ist immer die Rede von Werbungskosten für selbständig Tätige. Bei Arbeitnehmern ist es klar: in Anlage N kann man alle Ausgaben angeben. Aber wo gibt man diese in der EÜR für uns Selbständige an - weiss dies jemand von Ihnen?


    Ein weiterer Aspekt, der damit zusammenhängt: ich habe gehört, dass man unter Sonderausgaben so wenig wie möglich angeben soll. Es gibt wohl einen Maximalbetrag, den man als Ausgaben geltend machen kann. Stimmt das und wie hoch ist dieser?


    Für eine ausführliche Antwort zu den Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.


    Grüße
    bb07

  • Bei Selbständigen nennt man die WK "Betriebsausgaben", das sind alle Ausgaben, die erforderlich sind, um die Einnahmen zu erzielen.


    Sie müssen eine Einnahme-Überschussrechnung = EÜR machen, dazu gibt es dann das Formular "EÜR" und die Anlage GSE. Dann noch die USt-Erklärung...


    Vielleicht sollten Sie sich doch professionelle Hilfe nehmen!


    Ulli

  • Hallo Ulli,


    erstmal Danke für Ihre Nachricht. Das mit den WK zu Betriebsausgaben habe ich mir gedacht. Das bedeutet, dass ich dann jede einzelne Ausgabe dann auch genau benennen muss. Und was nicht zu den Betriebsausg. zählt, kommt in den Mantelbogen.


    Haben Sie eine Antwort zum 2. Teil meiner Frage parat?


    Schöne Grüße
    bb07