Im Internet ist immer die Rede von Werbungskosten für selbständig Tätige. Bei Arbeitnehmern ist es klar: in Anlage N kann man alle Ausgaben angeben. Aber wo gibt man diese in der EÜR für uns Selbständige an - weiss dies jemand von Ihnen?
Ein weiterer Aspekt, der damit zusammenhängt: ich habe gehört, dass man unter Sonderausgaben so wenig wie möglich angeben soll. Es gibt wohl einen Maximalbetrag, den man als Ausgaben geltend machen kann. Stimmt das und wie hoch ist dieser?
Für eine ausführliche Antwort zu den Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Grüße
bb07