Fehler in WISO bei nachträglich getrennter Veranlagung

  • Hallo,


    leider ist in der Software ein Fehler. D.h. habe in 2006 geheiratet und am Anfang der Steuererklärung gemeinsame Veranlagung angegeben. Nach Abschluss aller Angaben hat mich Wiso darauf hingewiesen, dass die getrennte Veranlagung sinnvoller ist. Daraufhin habe ich die getrennte Veranlagung gewählt, wobei das Programm alle Ausdrucke von mir und meiner Frau im Bereich der Anlage N mischt. D.h. alle Sonderausgaben werden doppelt ausgewiesen und wahrscheinlich auch doppelt berechnet.


    Gibt es hierfür derzeit ein update oder ggf. einen Trick? Habe keine große Lust alles nochmal neu zu machen (dutzende Reisekosten etc.)


    Vielen Dank im voraus
    Ralf

  • Bist Du sicher, dass Du die Angaben auch getrennt gemacht hast, das heißt die Versicherungsbeiträge deiner Frau auch tatsächlich bei deiner Frau eingetragen hast!
    Auch die Eingabe der Ausgaben solltest Du noch einmal überprüfen, denn wenn Du alles korrekt eingegeben hast, dann klappt es auch mit der getrennten Veranlagung einwandfrei!
    Ausnahme: Bei der getrennten Veranlagung werden die außergewöhnlichen Belastungen und die haushaltsnahen Dienstleistungen immer für beide angegeben, aber das muss wohl so sein!

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Die Angaben wurden richtig durchgeführt aber in einem Untermenü wird der Sachverhalt erklärt und es ist genau wie von dir beschrieben.


    Aussergewöhnliche Belastungen müssen zwar pro Person eingegeben werden aber diese werden dann jeweils zu 50% beim Mann und 50% bei der Frau berücksichtigt. Irreführend ist jedoch, dass der volle Betrag auf dem Ausdruck ersichtlich ist, dass Programm aber im Hintergund die Berechnung entsprechend durchführt.

  • Das liegt wohl daran, dass man dem Finanzamt die 100 % erklären muss, da ja bei einer getrennten Veranlagung nicht ausgeschlossen ist, dass es sich um 2 verschiedene Finanzämter handeln kann!
    Auf der 2. Seite des Haupterklärungsvordrucks wird dann der prozentuale Anteil eingetragen, so dass die Finanzämter wissen, wie diese 100 % aufzuteilen sind!