erwerbsbedingte Betreuungskosten / Kinder

  • Hallo
    Erstmal guten Tag, ich bin der neue... :)
    Super, dass es so ein Forum gibt.


    Ich habe eine Frage auf die im Buch nicht eingegangen wird.


    Die erwerbsbedingten Betreunugskosten sind ja absetzbar.
    Zählen da auch anfallende Nebenkosten wie Verpflegung Anfahrt etc. dazu?
    Irgendwie schweigt sich das Programm und das Buch zu aus...

  • Dazu sollten Sie erstmal sagen, was genau gemeint ist. Kosten für die Anfahrt und Verpflegung einer Betreuungsperson, die das Kind in Ihrem Haushalt betreut sind absetzbar.


    Fahrten zur Betreuung, z. B. Kindergarten und auch die Verpflegung im Kindergarten ist nicht ansetzbar.


    Siehe dazu auch meine kleine Infoseite

  • Erstmal danke für die schnelle Reaktion und dem bereitstellen der Infoseite (ist ja nicht gerade selbstverständlich).


    Genau durch diese Infoseite bin ich auch stutzig geworden.
    Im BMF Schreiben Seite 2 unter 2. steht:
    Zur Berücksichtigen sind Ausgaben in Geld oder Geldeswert (...Kost...) für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes einschließlich der Erstattung (usw.).....


    Dieses "einschließlich" lässt doch den Schluss zu, dass z.B. die "Kost" welche im Rahmen der Betreuung für das Kind benötigt wird, ebenfalls absetzbar ist, einschließlich der Kost die auch die Aufsichtsperson benötigt (soweit ein Vertrag vorhanden).



    Würde auch irgendwie Sinn machen, denn wenn ich auf Dienstereise gehe, bekomme ich ja auch eine Pauschale (Verpflegungsmehraufwendung) angerechnet. Warum nicht auch bei dem Kind wenn es "auswärts" essen muss? :roll: