Umsatzsteuer korrekt eingeben, verständnisfrage.

  • Guten Abend,


    wenn man Umsatzsteuer zurückbekommt und verbucht diese unter Einnahmen mit der Bezeichnung "Umsatzsteuer" so erscheinen die Beträge in der Umsatzsteuervoranmeldung im Feld 36. Diese werden momentan mit dem Gewinn zusammengerechnet. Dann ermittel das Program aus der Gesamtsumme die Steuerschuld.


    Ist das so korrekt. ?!?!? Diese würde bedeuten das ich auf die Steuern nochmals Steuern zahlen müsste oder??


    Könnte mich jemand bitte erleuchten :oops:


    vielen dank im voraus


    spaci76

  • Moin Spaci76!


    Zitat von "spaci76"

    ...wenn man Umsatzsteuer zurückbekommt und verbucht diese unter Einnahmen mit der Bezeichnung "Umsatzsteuer" so erscheinen die Beträge in der Umsatzsteuervoranmeldung im Feld 36...


    Also Du meinst Umsatzsteuerrückerstattungen, die Du vom Finanzamt erhälst. Ich hatte es an verschiedener Stelle hier im Forum bereits geschrieben: Nach Rücksprache mit meinem zuständigen Sachbearbeiter vom Finanzamt wurde mir bestätigt, das Umsatzsteuerrückerstattungen des Finanzamtes als Einahme verbucht werden müssen. Und zwar werden sie in die Zeile 8 der Einnahmeüberschussrechnung eingetragen (...in älteren Formularen ist es die Zeile 7).


    Wie Du allerdings im Kassenbuch mit welchem Konto dort hin kommst, steht auch für mich noch in den Sternen > siehe diverse Beiträge hier im Forum.


    Wie Du allerdings in die "Umsatzsteuervoranmeldung" kommst, kann ich nicht nachvollziehen und wäre meines erachtens nach auch nicht richtig. Ich bin aber kein Fachmann! Weis da jemand mehr?

  • vielen dank für die zügige Antwort..


    Beim EÜR bin ich noch nicht, sondern muss noch die Umsatzsteuermeldung von div. Monaten aus dem letzen Jahr eingereicht werden. .. auf welches konto verbuchst du den die erstatte Umsatzsteuer für die Voranmeldung?? und kommt bzw kam dieser Betrag bei dir nie im Feld 36 der Umsatzsteuervoranmeldung vor?? Wenn neun muss irgendwo ein fehler gemacht worden sein.. deswegen wäre die Info für mich sehr wichtig..


    vielen dank


    spaci76

  • Also ich kann mich nur noch mal wiederholen: Umsatzsteuerrückerstattungen die Du vom Finanzamt erhälst tauchen nur in der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR-Formular) wieder auf.


    Was diese Rückzahlungen als Buchung in anderen Formularen zu suchen haben???


    Ein Beispiel: Du machst Deine Umsatzsteuervoranmeldungen in 2006.
    Daraus ergibt sich, das Du 1000,- € als USt abführen mustest.
    An Wareneinkäufen hast Du aber 1500,- € an USt bezahlt.
    Durch Deine USt-Erklärungen ergibt sich nun, dass das Finanzamt Dir 500,- € erstatten muss.


    Diese 500,- € musst Du als Einnahme im EÜR-Formular verbuchen. Nicht mehr und nicht weniger.


    Erstattete Umsatzsteuer wird - meines Wissens nach - nicht gebucht in den Umsatzsteuerformularen. Ich bin aber kein Fachmann.

  • danke das du dich damit auseinandersetzt. :)


    genau da ist mein problem .. wenn zb. deine 500 euro auf das konto 1770 "Umsatzsteuer" verbuchst .. erzeugt MB den gleichen betrag im feld 36 der Voranmeldung.. wenn, das so ist wie du sagst müsste diese betrag doch nicht mehr dort auftauchen oder??


    stand bei dir nie was im feld 36 drin??


    danke


    spaci76


    //EDIT eventuell stehe ich ja wirklich auf dem schlau.. und ich mach was sau dappeliges .. das kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen :shock:

  • @ spaci:
    Ich habe keinen Schimmer, was MB erwartet, wie man die UmsSt-Erstattung bucht. Aber -- damit Du nicht in der falschen Richtung suchst -- sie gehört definitiv niemals nicht in das Feld 36.


    Such Dir dochmal eine FA-Seite Deines Vertrauens (bzw. Bundeslandes). Bei den Vordrucksammlungen gibt es immer auch Anleitungen, die nicht so dröge sind, wie sie auf den ersten Blick aussehen.


    Es geht bei der VA um die Verrechnung der von Dir geleisteten Vorsteuer (UmsSt, die Du anderen bezahlt hast) mit Deiner vereinnahmten Umsatzsteuer aus Deinen Rechnungen zu Waren und Leistungen von Dir. In einem bestimmten Zeitraum.


    Die evtl. Erstattung der Umsatzsteuer ist dann zwar das Ergebnis dieser VA, aber niemals Teil davon.


    Nur, wie gesagt, ich habe keinen Schimmer, wie man UmsSt-Erst. in MB verbuchen soll.

  • Hallo spaci76,


    die Umsatzsteuererstattungen vom Finanzamt musst Du ebenso wie Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt auf Konto 1780 verbuchen, sofern es sich um Zahlungen für das laufende Geschäftsjahr handelt. Handelt es sich um Zahlungen für das vorangegangene Jahr (z.B. Umsatzsteuervorauszahlung Dezember 2006, die in der Regel am 10. Januar 2007 geleistet wird), benutzt Du das Konto 1790. Betrifft die Zahlung ein noch weiter zurückliegendes Geschäftsjahr, nimmst Du das Konto 1791.


    Grüße
    D. Schulter

  • Das klingt schon mal ganz gut, wobei ich nicht getestet habe, ob dieses Konto dann auch in der richtigen Zeile der EÜR landet. Die Konten 1780-1791 sind aber Ausgaben. Hier kann also maximal die Vorauszahlung gebucht werden. Für die Erstattung muss es noch ein Einnahmekonto geben. Hat da jemand ein anderes Konto als 8955 (was ja bekanntlich eben nicht in der EÜR auftaucht) gefunden?

  • der tips waren gold wert :)


    scheinbar war in der 14er version auch noch nen fehlerdrin.. vielen dank vorab.


    Gestattet mir noch eine Frage:


    Wareneinkauf aus den Niederlande .. muss ich da das Konto 3550 "Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb" bemühen?


    Wenn ich es so machen lasse dann errechnet das Programm die Steuer von 16 % aus.. ist das so korrekt?


    nochmals vielen dank :)


    cu spaci76