Betriebskosten - Wohin?

  • Hallo,


    ich habe gehört, dass man die Betriebskosten auch für die Mietwohnung in der Einkommenssteuererklärung geltend machen kann, nur weiß ich nicht in welcher Kategorie.


    Wer kann mir helfen?

  • Ist so nicht ganz Korrekt, sondern Du kannst unter Umständen Teile aus der Betriebskostenabrechnung ansetzten und zwar als haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse unter dem Punkt Sonstiges!
    Allerdings kommen da nur die Handwerksleistungen in Frage, wie etwa für Schornsteinfegerrechnungen und Thermen- / oder Heizungswartungen!
    Ggf. auch Treppenhausreinigungen etc.!
    Einfach mal die Hilfe durchlesen!