Umsatzsteuer 2nd hand Bekleidung

  • Hallo,


    ich habe ein problem, muß eventuell eine Nachzahlung an UST machen ,da ich im letzen Jahr über die Umsatzgrenze von 17500 gekommen bin. Zwar nicht viel, aber drüber.


    Ich handel mit 2nd Han Bekleidung, bekomme keine Rechnungen mit Umsatzsteuer von meinen Lieferanten, da es sich um Privatpersonen odder gemeinnützige Einrichtungen handelt. Die Gewinnspanne ist sehr hoch, allerdings bleibt auch viel Ware pber, die nie verkauft wird und irgendwann entsorgt wird.


    Wer kann mir helfen, wie ich kostengünstig mit dem FB abrechne, wenn ich Umsatzsteuer zahlen muß. Ich verkaufe auch nicht in Kommission und kann damit auch nicht wie ein Gebrauchtwagen Verkäufer(Differenzbesteuerung) auftreten.


    Brauche auch Hilfe für meine Buchführung, weiß nicht ,wie ich das alles ohne Steuerberater machen kann.
    Mfg
    Jürgen

  • Sie können also keine Vorsteuer geltend machen. Das Finanzamt wird aus Ihrem Umsatz die Steuer herausrechnen, geteilt durch 1,16 ergibt sich die Bemessungsgrundlage. Die Umsatzsteuer müssen Sie dann entrichten.

  • Hallo,


    Sie wissen, dass die USt-Pflicht erst ab 2007 für Sie gilt, nicht rückwirkend!


    Haben Sie Ahnung von Buchführung? Wie haben Sie bisher Ihren Gewinn ermittelt? Wenn das mit einem Programm erfolgte, gibt es bei diesem bestimmt auch die Möglichkleit m i t USt zu buchen.


    Ulli