Bei der Erstellung einer Einkommensteuerklärung für das Jahr 2006 mit dem WISO Sparbuch 2007 besteht folgendes Problem:
Der Steuerpflichtige ist Student und war als Werkstudent tätig. Die Voraussetzung der Beurteilung als Werkstudent ist durch eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 20 Studen gegeben. Zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden die pauschalen Beiträge für Studenten gezahlt (47,53 bzw. 9,09 EUR/Monat). Bei einem monatlichen Verdienst zwischen 400 und 800 EUR wurden vom Bruttolohn 4,5 % an die Rentenversicherung abgeführt, bei einem monatlichen Verdienst von 800 EUR und mehr 9,75 %.
Offensichtlich ist keine der Berufsgruppe unter C.1 (Einnahmen als Arbeitnehmer, Lohnsteuerbescheinigungen) für diesen Fall richtig geeignet. Gegenwärtig erfolgt die Eingabe als "Angestellter, Arbeiter (sozialversicherungspflichtig)", die Plausibilitätswarnung zu den fehlenden Sozialversicherungsbeiträgen laut Zeile 25 wird ignoriert.
Die Auswahl der Berufsgruppen "Mini-Job / 400-Euro-Job" und "Rentenversicherungsfreie" führt zu falschen Angaben in der komprimierten Steuerklärung, bei der jetzigen Wahl ist nicht möglich auf die Beschäftigung als Werkstudent hinzuweisen.
Neben der Frage nach der Wahl der Berufsgruppe, stellen sich zwei weitere Fragen:
Wo werden die Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung unter N.1, "Versicherungsbeiträge -- Pflege- und Krankenversicherung" richtigerweise angegeben, einzig die Kategorie "Weitere Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen" scheint nicht offensichtlich unpassend zu sein.
Schließlich erfolgt in der komprimierten Steuererklärung unter der Zeilenzahl 66 die Angabe "1". Dies bedeutet, dass zur Krankenversicherung oder zu den Krankheitskosten Ansprüche auf steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberbeiträge oder Beihilfen bestehen. Wie kann dort die Angabe "2" -- keine Ansprüche -- erreicht werden.
Freundliche Gruesse