Ausschüttungen VG Wort bei Arbeitnehmern

  • Hallo zusammen!


    Ich bin Arbeitnehmer (Redakteur) und habe im vergangenen Jahr eine Ausschüttung der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) bekommen. Dazu folgende Fragen:


    1. Muss ich diese Ausschüttung überhaupt in meiner Einkommensteuererklärung angeben?


    2. Wenn ja (was ich vermute): Wo trage ich diese Ausschüttung genau ein? Einnahmen als Freiberufler? Oder als sonstiger Selbständiger? Oder wo?


    Danke für alle Hinweise!


    Oelles

  • Hallo zusammen,


    ich habe noch zwei Fragen zur VG Wort:


    1. Muss ich mich wegen der Einnahmen von der VG Wort extra als Freiberufler registrieren lassen?

    Oder läuft dies automatisch, wenn ich sie einfach in meiner Erklärung angebe?


    Ich bin z.Zt. Masterstudent und gehe einer werksstudentischen Tätigkeit nach.

    Lediglich wegen der Veröffentlichung meiner BA-Thesis in kleiner Auflage und einer handvoll kleinerer Artikel nehme ich seit letztem Jahr an den Ausschüttungen teil. Insofern kommt mir die Eintragung als Freiberufler etwas übertrieben vor.


    2. Verstehe ich es richtig, dass ich Abgaben über die Umsatzsteuer rückwirkend der VG Wort in Rechnung stellen kann - somit also erstattet bekomme?


    Vielen Dank und beste Grüße

    Gerge


    PS:

    Über die Suchfunktion bin ich nicht fündig geworden. Ich habe die zwei Seiten Suchergebnisse komplett durchgeklickt. Dieser Thread kommt m.E. meiner Frage am nächsten, weswegen ich nicht extra einen neuen Thread starten wollte.

  • nein - als "Freiberufler" muss man sich nicht gesondert registrieren lassen ( wie bei einem Gewerbe beim Gewerbeamt). Die Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn gibt man bei der ESt-Erklärung an.


    Warum wollen Sie USt haben und abführen? Das geht bei VG-Wort auch ohne. Oder haben Sie noch eine andere Tätigkeit, bei der Sie Ust berechnen?

    Als Werkstudent werden Sie wie abgerechnet?


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    nein - als "Freiberufler" muss man sich nicht gesondert registrieren lassen ( wie bei einem Gewerbe beim Gewerbeamt).

    Man ist aber verpflichtet, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, also die künftige Erzielung entsprechender Einnahmen, dem FA formlos anzuzeigen, damit dieses ggf. weitere Maßnahmen veranlassen kann.

  • Danke für die Antworten.


    @lialia

    Ich bin davon ausgegangen, dass ich, wenn ich die Ausschüttung von der VG Wort in meiner nächsten ESt-Erklärung angebe, eine USt nachzahlen muss. Habe ich das nicht zu erwarten?

    Wie ist die Frage, wie ich abgerechnet werde, gemeint? Ich bin quasi als studentische Hilfskraft/Bürokraft in einer Kanzlei eingestellt, arbeite unter 20h/W und bekomme monatlich Lohn.

    Andere Einkünfte außer, wie gesagt seit letztem Jahr ein wenig VG Wort, habe ich nicht. Es ist sogar so wenig, dass ich Wohngeld beziehe.


    @lialiamiwe4

    Gibt es da Freibeträge oder soetwas, also einen Betrag ab dem ich mich melden muss und was darunter ist, ist egal?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin davon ausgegangen, dass ich, wenn ich die Ausschüttung von der VG Wort in meiner nächsten ESt-Erklärung angebe, eine USt nachzahlen muss.

    Wenn in der Gutschrift die USt gesondert ausgewiesen ist, dann ist natürlich auch eine USt-Anmeldung abzugeben.


    Gibt es da Freibeträge oder so etwas, also einen Betrag ab dem ich mich melden muss und was darunter ist, ist egal?

    Grundsätzlich nein. Siehe auch die zu klärende USt-Problematik. Deshalb soll so etwas i.d.R. immer vorab erfolgen.

  • USt und ESt sind zwei Schuhe.


    Aber hier im Forum kann man nichts weiter schreiben, da Sie offensichtlich mehrere Steuerfälle durcheinander mischen - Tipp: Stb, eine Lohnsteuerhilfe darf das nicht...


    Lia