Kontenrahmen: Was buche ich wo?


  • kostet Netto 195,-€

  • Zitat von "Diddi99"

    Bin Neu hier und erst seit kurzen Selbständig.
    Mich würde interressieren was alles genau unter Bewirtungskosten zählt?
    Für eine aussagekräftige Antwort vielen Dank im voraus.


    Bei Bewirtung unterscheidet man zwischen geschäftlichen und betrieblichen Bewirtungen.
    Eine geschäftliche Bewirtung liegt vor, wenn Du z.B.
    * damit Geschäftsbeziehungen pflegen oder
    * anbahnen (z.B. Akquisition) oder wenn die Bewirtung
    * der Öffentlichkeitsarbeit dient (z.B. Feier zur Geschäftseröffnung)
    Die Kosten einer geschäftlichen Bewirtung dürfen nur zu 70 % als Geschäftsausgaben abzogen werden. Die Vorsteuer kann in vollem Umfang geltend gemacht werden.
    Die Kosten der betrieblichen Bewirtung können zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Eine betriebliche Bewirtungen sind z.B.
    * Arbeitnehmer-Bewirtungen
    * Produkt-Verkostungen
    Findet die Bewirtung in den Räumen Deiner Firma statt, dürfen die Bewirtungskosten nur zu 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Handelt es sich nur um Kleinigkeiten, ist der Abzug zu 100 % erlaubt.


    Ob die Kaffeesahne nun zu den Bewirtungskosten zählt, musst Du selbst entscheiden. Die Entscheidung im Einzelfall kann Dir hier niemand abnehmen, daher kann eine Auflistung nur unvollständig sein und führt daher eher zur Verwirrung.
    Im übrigen empfehle ich, frage einen Steuerbarater und/oder Buchhalter. Die VHS und/oder private Schulen bieten im übrigen immer wieder günstige Buchhaltungslehrgänge für Einsteiger an.


  • Dann handelt es sich wohl um ein geringwertiges Wirtschaftsgüter (GWG). Für Wirtschaftsgüter von über 150 bis maximal 1.000 € gilt seit 2008 eine Poollösung.
    Wenn Du die Ausgabe also über Kasse bzw. Bank buchst, musst Du die Kategorie "Einkauf von Anlagengut" auswählen. Danach den Button "Anlagengut zuordnen" auswählen und dann entsprechend buchen. Die anzusprechenden Konten sind:

    • Art des Anlagenguts: 485
    • Kategorie der Abschreibung: 4863


    Sollte Dein Auto allerdings nicht der Firma, sondern Dir als Privatmann gehören, empfehle ich Dir: Frage einen Steuerberater und/oder Buchhalter.
    Die VHS und/oder private Schulen bieten im übrigen immer wieder günstige Buchhaltungslehrgänge für Einsteiger an.


  • Ich habe ein CAD-Programm gekauft für 448,74 netto
    Wie verbuche ich dieses im EÜR-Kontenrahmen?
    Ich habe 27 für EDV-Software gewählt, welche Kategorie der Abschreibung
    sollte man wählen und welche Nutzungsdauer?
    Software ist nicht in der Afa-Tabelle.