Kontenrahmen: Was buche ich wo?

  • Hallo zusammen!


    In diesem Beitrag geht es um das viel diskutierte und gefragte Thema
    "welche Kosten / Erträge buche ich mit welchem Konto"


    Jeder User postet hier einfach seine Erfahrungen und Buchungen aus seinem persönlichem Betrieb.
    Auf diesem Weg sollte eine recht umfassende Sammlung zusammenkommen die jedem Suchenden einen
    Anhaltspunkt für sein persönliches Buchungsproblem gibt.


    Diese Beiträge sind ein reiner User-to-User Austausch und stellen lediglich die Meinung des verfassenden Mitglieds dar.
    Eine Gewähr auf steuerliche Richtigkeit ist somit ausgeschlossen!


    Ebenfalls möchte ich darum bitten, hier keine grossen Diskussionen anzufangen. Dafür kann das normale Forum genutzt werden
    da sonst sicher die Übersichtlichkeit -und damit auch die Nützlichkeit- leidet.


    Wenn jemand eine andere Meinung zu einem bestimmten Posten hat, dann schreibt er halt seine Buchungskategorie.


    Ich hoffe auf Eure Mitarbeit!


    Ciao
    Jörg

  • Ich mache hier mal den Anfang ...


    Konto 4610 - Werbe- und Reisekosten
    Werbeartikel wie Kugelschreiber, Feuerzeuge, Flyerständer etc.


    Konto 4138 - Beiträge zur Berufsgenossenschaft
    Wie der Name schon sagt ...


    Konto 27 - EDV-Software (Anlagevermögen)
    Software wie Grafikprogramme, Virenscanner, Buhl-Software


    Konto 4855 - GWG Wirtschafsgüter bis 410€ netto
    Kleinmaschinen, kleineres EDV-Zubehör (Brenner etc)


    Konto 4930 - Bürobedarf
    Alles vom Ablagekasten bis zur Zellelbox


    Konto 4141 - Kontoführungsgebühren (nur bei 2006 sichtbar ...???)
    Kontoführungsgebühren



    Alle Angaben ohne Gewähr.


    Ciao
    Jörg

  • So, und ich schließe mich an (ist aber erst einmal eine Wiederholung aus den Themen unten).


    Konten für Zahlungen ans und Erstattungen vom Finanzamt:
    [Das meiste stammt aus der WISO-Kaufmann-Newsgroup und ich übernehme keine Gewähr]


    1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Hier werden die monatlichen oder quartalsweisen Vorauszahlungen entsprechend der USt.-Voranmeldung gebucht. Aber auch die Erstattungen, wenn man mehr Ausgaben als Einnahmen hatte.


    1790 Umsatzsteuer Vorjahr: Für die USt.-Zahlungen oder Erstattungen, die zum letzten Jahr gehören.


    1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr: Für uns Normalsterbliche ohne Bedeutung.


    1791 Umsatzsteuer frühere Jahre: Für Nachzahlungen oder Erstattungen früherer Jahre (z.B. nach
    Betriebsprüfung)


    1781 Umsatzsteuer - Vorauszahlungen 1/11: Einmal-jährliche Zahlung, wenn man Dauerfristverlängerung beantragt hat.


    Erläuterung zum letztgenannten Konto: Für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann eine Dauerfristverlängerung beantragt werden. Wurde eine Dauerfristverlängerung erteilt, kann die Umsatzsteuervoranmeldung regelmäßig einen Monat nach der ursprünglichen Abgabefrist beim Finanzamt eingereicht werden.
    Beispiel: Muss man seine UStVA vierteljährlich abgeben, gelten normalerweise die Abgabetermine 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar (des darauffolgendes Jahres). Mit Dauerfristverlängerung ist es dann der 10. Mai, 10. August, 10. November und 10. Februar (des darauffolgendes Jahres).


    Bei Unternehmern, die zur monatlichen Voranmeldung verpflichtet sind, wird dem Antrag auf Dauerfristverlängerung nur stattgegeben, wenn diese jedes Jahr bis zum 10.2. eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr anmelden und entrichten.


    Eine Umsatzsteuererstattung darf normalerweise nicht auf ein Erlöskonto gebucht werden (bzw. es darf keine Erlöskategorie zugeordnet werden), da USt.-Erstattungen keine Erlöse sind. Ein Konto der 8000er-Gruppe ist daher in diesem Zusammenhang falsch.


    Gruß,


    Volkmar



    Edit: Der Moderator Thargor hat im Bereich "Beta - Tests" Folgendes dazu geschrieben:


  • Hallo Jörg,


    eine Rückmeldung zum Konto 27 - EDV-Software (Anlagevermögen):


    Dieses Konto würde ich nur verwenden, wenn die Software den GWG-Rahmen sprengt, also teurer als 410 € netto ist.
    Die Software von Buhl (und andere in dieser Preisklasse) würde ich als Bürobedarf, GWG oder ähnliches verbuchen. Oder willst Du die 79,- Euro für 'Mein Büro' über zig Jahre abschreiben?!


    Es gibt zwar auch die Auffassung, dass Software mit dem PC abgeschrieben werden muss. Updates gehören aber nicht dazu, und die Buhlsche Software wird ja als jährliches Update verkauft :wink:


    Gruß,


    Volkmar

  • Rechnungen aus EU


    [die Angaben stammen größtenteils aus der WISO-Kaufmann-Newsgroup, ich glaube von Franco]


    Nur deutsche Umsatzsteuer wird auch in der deutschen Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) angegeben.


    1. Also Rechnungen, die ausländische MwSt. enthalten, auf Konto 3200 ohne Steuerschlüssel buchen und nie auf ein Automatikkonto wie z.B. 3425.


    2. EU-Rechnungen, die keine ausländische USt enthalten und für die man dann selbst in Deutschland MwSt-pflichtig ist: Automatikkonten wie z.B. 3425 innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vor- und Umsatzsteuer.
    Hierbei werden einem dann automatisch 19% abgezogen und gleichzeitig erstattet. Summe: 0,00 € - d.h. man bezahlt letztlich keine USt. für die Lieferung. Beim Wiederverkauf der Produkte muss man dann aber natürlich MwSt. ans FA abführen, d.h. vom Kunden den Bruttopreis verlangen.


    Punkt 2 ist der Idealfall. Hierfür muss man dem Lieferanten vor der Lieferung die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekannt geben. :!:
    Der Lieferant muss dann für den Export keine MwSt. ausweisen, die Lieferung erfolgt zum Nettopreis.


    Enthielt die Rechnung ausländische MwSt., kann man sich diese beim zuständigen FA erstatten lassen. Jede IHK hilft gerne bei der Adressensuche. Ist aber einiger Papierkram. Also prüfen, ob sich der Arbeitsaufwand lohnt.


    Wie man die ausländische MwSt. bucht, wenn man sie denn jemals wiederkriegen sollte [ich weiß aber nicht, ob sich das mit 'Mein Büro' umsetzen lässt, es ist das Vorgehen beim WISO-Kaufmann]:


    VSt-Konten für die ausländischen VSt-Sätze anlegen (z.B. 1542, Steuererstattungsansprüche gegenüber Östrreich).


    Neue Wareneingangskonten anlegen und diesen den entsprechenden Steuerschlüssel zuordnen.


    Jeweils neue Steuerschlüssel anlegen (z.B. VSt 16% als Vorlage nehmen, aber auf keinen Fall eine Zuordnung zur UStVA vornehmen).


    Dies ist keine Reihenfolge der Vorgehensweise sondern zeigt nur die Maßnamen auf. Auch muss die Umsetzung für MB noch geklärt werden.


    Gruß,


    Volkmar

  • Einfuhr von Waren aus dem Nicht-EU-Ausland


    So werden Warenkosten, Fracht, Einfuhr-Umsatzsteuer, Zoll etc. gebucht bzw. kategorisiert:


    1. Einfuhr-USt. (für Zoll und FA) auf Konto 1588 bezahlte Einfuhr-USt.


    2. Frachtkosten auf Konto 3800 (je nach Rechnung mit oder ohne Steuer)


    3. Ware auf Konto 3200 (ohne Steuer, da sie vermutlich nicht auf
    der Rechnung ausgewiesen ist).


    4. Falls Zölle und andere Einfuhrabgaben anfallen, sind diese auf das Konto 3850 (ohne
    Steuer) zu buchen.


    Man kann daraus eine Splittbuchung machen oder alles einzeln buchen.


    Anmerkung in diesem Zusammenhang:
    Nach deutschem/europäischen Recht wird man bei Lieferungen aus dem nichteuropäischen Wirtschaftsraum automatisch zum Hersteller der Ware mit der entsprechenden Haftung. Ein Beispiel: Man muss dann auch die Rücknahme seiner Verpackungen organisieren bzw. Gebühren an das "Duale System Deutschland" entrichten.


    Gruß,


    Volkmar

  • Hier einige Konten zum Thema Kfz:


    Konto 4510 - Kfz Steuern
    Konto 4520 - Kfz-Versicherungen
    Konto 4530 - laufende Kfz-Betriebskosten
    Konto 4540 - Kfz-Reparaturen
    Konto 4580 - Sonstige Kfz Kosten


    Ciao
    Jörg

  • Hier der Ablauf:
    als Beispiel nehme ich mal einen eBay-Nettorechnungsbetrag von 50EUR an.


    erstmal:
    Finanzen -> Zahlungen Bank/Kasse
    dann F10 (Neu Ausgabe..)
    Als Ausgabebetrag (auf der rechten Seite) wird der eBay-Nettobetrag von: -50 eingegeben.
    Dann im Kategoriefeld Splittbuchung auswählen.


    Danach F5 (neue Einnahme/Ausgabe)
    Bei Bruttobetrag den eBay-Rechnungsbetrag inkl. der selbst errechneten MwSt. eintragen (brutto=netto*1,19) also: -59,50
    Bei Kategorie wird das Konto 3125 ausgewählt.


    Dann nochmal F5 (neue Einnahme/Ausgabe)
    Bruttobetrag sollte automatisch die selbst errechnete MwSt. sein: 9,5
    Als Kategorie für diesen Betrag das Konto 1785 auswählen.


    Die Buchung erscheint dann in der UstVA an den Positionen 52, 53 und 67
    Das kann man leicht überprüfen
    -> einfach den Vordruck aus den Buchungen ermitteln lassen.


    Sollten diese Konten noch nicht angezeigt werden, dann auf "Buchungskategorien bearbeiten" klicken
    und die Konten sichtbar machen.

    Alle Angaben ohne Gewähr...
    Wer Schreibfehler findet kann Sie behalten ;)

  • Für Lieferungen ins Ausland werden normalerweise folgende Konten verwendet:



    1. Lieferungen in andere EU-Länder, der Kunde hat Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-ID):


    Das Konto: 8125 "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG".


    In der Rechnung sollte ein Hinweis hinzugefügt werden: Steuerfreie Lieferung gem. § 4 Nr1 b UStG. :!:


    In der USt.-Voranmeldung müsste der Rechnungsbetrag unter der Kennziffer 41 erscheinen.


    Hat der Kunde keine USt.-ID: Wie eine Lieferung an einen Abnehmer in Deutschland verbuchen.



    2. Für Lieferungen ins Nicht-EU-Ausland: Hier handelt es sich i.d.R. um eine Ausfuhrlieferung (§ 6 UStG). Diese ist ebenfalls steuerbefreit (§4(1)a UStG). Wenn die Nachweise (u.a. Ausfuhrbescheinigung) erbracht werden :!: , kann (muss) ohne USt berechnet werden. Hinweis in der Rechnung hinzufügen: Steuerfreie Lieferung gem. § 4 Nr1 a UStG.


    Das Konto: 8120 "steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG"



    Grüße,


    Volkmar

  • Wenn ich mehr Ausgaben als Einnahmen hatte und das Finanzamt Umsatzsteuer erstattete, habe ich bisher 8955 Umsatzsteuervergütungen genommen. Oben lese ich, dass das falsch ist und ich einen positiven Betrag in die Ausgabenkategorie 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen buchen muss. Richtig?


    Wie buche ich die Zinsen, die mir meine Bank zahlt?


    Wie buche ich die Kapitalertragssteuern für obige Zinsen?


    Wie buche ich den Soli für obige Zinsen?


    Kann ich mir die Kapitalertragssteuern und den Soli als Nebengewerbetreibender mit der Einkommensteuererklärung vom FA zurückholen?


    Müssen auch Computeranlagen und Computerperipherie (Router, Switch, Drucker, Monitor, Kabel etc.) bis 410 € netto Einzelpreis über 3 Jahre abgeschrieben werden oder kann ich diese als GWG buchen?


    Danke im Voraus für fachkundige Antworten!

  • Zitat von "jh312"


    Konto 4141 - Kontoführungsgebühren (nur bei 2006 sichtbar ...???)
    Kontoführungsgebühren


    Unter was buche ich dies 2007? 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs?

    Fordere keine Anerkennung!
    Zeige was und man wird Dich kennen

  • Hallo von einem ganz neuen Anwender von MBäh


    auf welches Konto buche ich Sollzinsen und auf welches Habenzinsen die sich auf dem Girokonto mtl. ergeben? Ich führe das Girokonto nicht online
    Danke

  • Was sind Sollzinsen? genau, Kosten eines Kredits. Jetzt gibt es nur ein Problem: es gibt unheimlich viele Kredit: Dispo, Rahmen, "richtiger", Lieferantenkredit, §233AO und und und ... deswegen bitte im Bereich ab Konto 2100 das richtige raussuchen. z.B. 2110 Zinsen für kurzfristige Verbindlichkeiten


    Und was Habenzinsen? genau: Einnahmen. Also z.B. 2650 Zinsen und ähnliche Erträge Sind es nicht wirklich Zinsen, aber sowas ähnliches dann 2680 zinsähnliche Erträge (z.B. Prämiensparen)


    Wobei das hier eigentlich ja nicht als Frage-Antwort-Thread gedacht wurde, wär echt toll wenn ein kleines Helferlein hier mal 10 Minuten investieren könnte und bisserl löschen und editieren, würde das ganze viel übersichtlicher machen.

    Fragen bitte im Forum posten. Ich bin kein Supportler und ich leiste auch keinen PN Support! PNs sind Persönliche Nachrichten - nichts anderes, Danke!

  • Hallo
    Ich habe vor mir ein Navigationssystem zu kaufen. Und zwar mit integriertem Fahrtenbuch!! (Finanzamtsicher) kompatibel zur WISO Fahrtenbuch Software. In welcher Kategoerie müsste ich das verbuchen. (KFZ-Kosten?, )
    Gruß Robert

  • Hallo alle, die es irgendwann lesen und vielleicht helfen können!


    Ich bin ganz neu in diesem Forum und habe auch seit kurzem "Mein Büro". Ich bin Kleinunternehmer, so dass ich in den steuerlichen Einstellungen auch diese Möglichkeit (Kleinen Rahmen für EÜR) gewählt habe. Bei der Ausgaben-Buchungen merke ich aber, dass das Program einmal Buchung mit USt /Vorsteuer anbietet und tätigt (z. B. Kfz-Kosten), dann wieder mal nicht (z. B.Telefonkosten). Ich habe gedacht, dass ich als Kleinunternehmer NUR "ohne USt"-Buchungen machen sollte, weil ich sowieso beim FA keine Vorsteuer geltend machen kann. Kann mir jemand erklären, warum dieser "Wechsel"? Habe ich was übersehen? Muss ich etwas noch einstellen, damit ich einheitlich ohne ausgewiesene MWSt buchen kann?
    Ich bedanke mich für alle Tipps - auch Hinweise, wo ich lernen/suchen sollte. :roll:
    Gruß duxaveli

    • Offizieller Beitrag

    Das ist eine der vorhandenen Eigenwilligkeiten des Programms, mit denen Du nicht alleine zu kämpfen hast. Nach welchen Kriterien hier eine Vorbelegung durch einen oder keinen Steuersatz erfolgt hat sich mir auch noch nicht erschlossen. Ich denke mal, damit musst Du leben, nach erster fehlerhafter Umsatzsteuervoranmeldung habe ich mir angewöhnt drauf zu achten.

  • Hallo, ich möchte eine Skontokürzung buchen. Ist zwar nur 1 ct, muss aber doch gebucht werden. Über Splittbuchung keine Chance. Dann wollte ich die Eingabe manuell machen. Auch keine Chance. Ich benutze SKR03, das Sachkonto 8735 für gewährte Skonti ist nicht buchbar, weil es im vorhandenen Kontenrahmen zwar vorhanden, aber nicht Sichtbar und nicht manuell ansprechbar ist. Wie kann ich diese Sperre auflösen????? Und im übrigen... warum ist dieses Konto nicht buchbar????? Was soll das??? LG Regine

    Wer einen Freund sucht ohne Fehler, er bleibt ohne Freund

  • Bin Neu hier und erst seit kurzen Selbständig.
    Mich würde interressieren was alles genau unter Bewirtungskosten zählt?
    Für eine aussagekräftige Antwort vielen Dank im voraus.

  • Zitat von "rkleinert"

    Hallo
    Ich habe vor mir ein Navigationssystem zu kaufen. Und zwar mit integriertem Fahrtenbuch!! (Finanzamtsicher) kompatibel zur WISO Fahrtenbuch Software. In welcher Kategoerie müsste ich das verbuchen. (KFZ-Kosten?, )
    Gruß Robert


    Wie hoch ist der Netto-Preis?