Beitrag für ein Visum absetzbar?

  • Nö, warum auch ?

    Selbst wenn dieser Thread schon alt ist, so ist doch das Thema nach wie vor interessant und für mich akut. Ich empfinde diese lapidare Antwort als nicht im Geringsten hilfreich.


    Auf die Frage eingehend vermute ich, dass es zuerst gilt, die Voraussetzungen für das Visum abzuklären. Findet z.B. ein Familiennachzug statt, könnte dies als Grund geltend gemacht werden und wird hoffentlich vom Finanzamt akzeptiert.


    Gibt's dazu weitere Antworten?

  • Werbungskosten (nicht Werbekosten) sind nur ansetzbar, wenn sie zur Erzielung von Einkünften dienen. Ein Familiennachzug ist hier denkbar ungeeignet. Bei filin hätte es unter Umständen sogar geklappt, wenn das Visum benötig wurde, um eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen (vorhandene Einstellung muss nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden).


    Familiennachzug ist immer privat veranlasst ....

  • Sofern das Visum aus beruflichen Gründen (z. B. für eine berufliche Tätigkeit in dem betreffenden Land) benötigt wird, können die Aufwendungen hierfür als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anzuerkennen sein. Ausgeschlossen ist dies jedoch dann, wenn eine private Veranlassung für die Besorgung des Visums besteht. Bei einer gemischten Veranlassung (privat und beruflich) kann eine Aufteilung der Aufwendungen in abziehbar und nicht-abziehbar möglich sein. Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an.