Verkauf eines Mehrfamilienhauses

  • Hallo Zusammen,


    wir beabsichtigen das 2001 von meiner Mutter an uns überlassene Haus zu verkaufen.


    2001 ist im Notarvertrag eine Summe von 150 T€ (fiktiver Betrag) genannt. Der Verkaufserlöß beläuft sich auf 300 T€ (ebenfalls fiktiv).
    Die im Grundbuch eingetragenen Darlehen haben Valuten in Summe von 80 T€.


    Frage:
    1.) Fällt eine Steuer an?
    2.) Wie berechnet man diese Steuer?


    Dank im Vorraus

  • Es kommt drauf an, wie Sie das Haus von der Mutter "erworben" haben. Haben Sie es gekauft oder teilentgeltlich erworben, dann käme ein privates Veräußerungsgeschäft in Betracht. Wurde es Ihnen geschenkt, ist dies kein Erwerb; dann kommt es drauf an, wann die Mutter es angeschafft hatte.




    ____________________________________________________
    Ansonsten kann man auch <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.google.de">http://www.google.de</a><!-- w --> bemühen.
    Ich behaupte mal, 95% aller Steuerfragen in Foren werden durch die Seiten beantwortet, die Google auswirft.

  • Also, auf dem Notarvertrag steht:


    Grundstückübertragungsvertrag


    weiter unten unter §xx:


    Die Eigentümerin überträgt auf den dies annehmenden Erwerber die vorgenannte Grundbesitzung, ein bar zu zahlendes Entgelt ist nicht zu entrichten.

  • Dann ist dies keine Anschaffung und eskommt drauf an, wann Ihre Mutter als Rechtsvorgänger das Objekt angeschafft hat. Liegen zwischen Anschaffung der Mutter und Veräußerung durch Sie mehr als 10 Jahre, liegt kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Das ganze ist dann für die Einkommensteuer unbeachtlich.


    § 23 EStG


    [url=http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/021,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]BMF Erlass[/url]