Steuertabellen bei getrennter Veranlagung

  • Mein Mann und ich wechseln zwischen gemeinsamer und getrennter Veranlagung, je nachdem was im jeweiligen Jahr günstiger ist. Für das Jahr 2005 sind bei mir versehentlich Einnahmen aus Spekulationsgeschäften hinzugerechnet worden, obwohl ich noch einen hohen Verlustvortrag aus Vorjahren habe. Das Finanzamt hat mir mehr als 8.000 Euro zuviel an Gesamteinkünften berechnet.


    Für dieses Jahr haben wir die getrennte Veranlagung gewählt. Mein Finanzbeamter behauptet, die Steuererklärung von meinem Mann hat eine separate Steuernummer und hat nichts mit meiner zu tun. Daher würde sich die Steuerhöhe bei meinem Mann durch die Verringerung meiner Einkünfte nicht verändern. Ich glaube ihm das aber nicht. Durch Experimentieren mit dem Wiso Sparbuch habe ich festgestellt, wenn ich Einkünfte bei mir lösche, verringert sich auch die Steuerbelastung bei meinem Mann.


    Mein Finanzbeamter möchte jedoch, dass ich ihm das beweise. Kann ich von irgendwoher Steuertabellen bekommen?


    In meinem Wiso-Programm bin ich als Ehemann und mein Mann als Ehefrau eingetragen, damit ich meine Daten aus Vorjahren übernehmen konnte. Macht das bei der Besteuerung einen Unterschied?

  • Kommt drauf an, vielleicht macht Wiso nun durch die Eintragung von zwei Personen eine Zusammenveranlagung.


    Ich bezweifle auch mal, dass die getrennte Vlg. günstiger sein soll. Das ist nur in sehr wenigen Fällen der Fall und von einem Laien meist nicht erkennbar. Da könnte durchaus ein Anwenderfehler hinsichtlich dem Programm vorliegen. Der Vorteil des Splittingtarifs wird oft verkannt, er ist größer, als man denkt.


    Um das zu beurteilen, müsste man aber alle Einkünfte und alle sonstigen, für die Besteuerung bedeutsamen, Sachverhalte kennen.

  • Ich habe im Wiso-Programm nochmal nachgeschaut und festgestellt, dass sich die zumutbaren außergewöhnlichen Belastungen bei meinem Mann verringern, wenn meine Einkünfte sinken. Das Wiso-Programm hatte getrennte Veranlagung empfohlen und die außergewöhnlichen Belastungen zu 100% meinem Mann zuzurechnen. Die zumutbaren außergewöhnlichen Belastungen sind bei uns 6% von den Gesamteinkünften. So verringert sich das zu besteuernde Einkommen meines Mannes, wenn meine Einkünfte sinken. Die Steuererklärung meines Mannes ist also nicht unabhängig von meiner Steuererklärung.