Umsatzsteuer zwischen Unternehmen-Werlieferung

  • Hallo Ihr Lieben,
    gem.§13b USTG schulde ich als beauftragendes Unternehmen die Ust., da die Werklieferung (Subunternehmer) danach von mir an meinen Auftraggeber weiter berechnet wird und wieder Ust anfällt, die Frage: kann ich die von mir direkt an das FA überwiesene Ust aus der 1.Lieferung(Subunternehmer) mit der von meinem Auftraggeber an mich überwiesene Umsatzsteuer verrechnen? bzw. abziehen?