Versandkosten

  • Hallo zusammen,


    ich bin am verzweifeln !!!
    Wo kann ich die Versandkosten eingeben und wie kann ich diese dann in eine Rechnung mit einbinden?


    Für eure Mithilfe, bedanke ich mich schon im voraus !!!


    gruss Thommy

  • Hallo Thommy, ich habe verschiedene Versandarten als Artikel eingegeben. So brauche ich nicht lange suchen und ändern wenn ich statt Post mal DPD oder Hermes oder Versandkostenfrei nehme.

  • Hallo,
    ich muss diesen Thread noch mal nach oben holen. Wie muss ich das nun mit den Versandkosten genau machen?
    Lege ich einen Artikel an mit 19% oder mit 0% MwSt?


    Ich habe auch schon gegoogelt, aber die Lösungen (z.B. den Betrag unterhalb des Endbetrages zu schreiben) scheitern an MB.


    Wie macht ihr das mit den Versandkosten?


    Viele Grüße
    Thuranga

  • Zitat von "herzwild"

    Versandkosten werden wie die Artikel auch netto angegeben und danach die MwSt draufgeschlagen.


    herzwild:


    Die Versandkosten durch die Deutsche Post bzw. DHL kann man auch als durchlaufenden Posten angeben. Dann muss auf den entsprechenden Betrag keine MwSt. aufgeschlagen werden. Der entsprechende "Artikel" sollte aber auf jeden Fall auch den Vermerk tragen: "durchlaufender Posten".


    Da die Deutsche Post umsatzsteuerbefreit ist, lassen sich da ja auch keine Vorsteuern abziehen. Wer also auf die Post-Versandkosten noch MwSt. aufschlägt, verschenkt Geld.


    Grüße,


    Volkmar


    Edit: Statt "Versandkosten" sollte es oben eigentlich "Porto" heißen. Die Versandkosten beinhalten:


    - Verpackungs- und Versandmaterial
    - Arbeitszeit für das Verpacken
    - zusätzliche Versicherungen
    - Fahrt zur Postfiliale
    - und natürlich das Porto


    Bis auf das Porto ist unumstritten, dass die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind.

  • Soweit ich weiß, gibt es außer der Deutschen Post auch noh andere Versender ;)


    Außerdem verschenkt hier niemand Geld, da ja die Steuer der Kunde zahlt.


    Ich z. B. lasse meine Waren direkt vom Hersteller an meine Kunden versenden, und der berechnet mir ja auch die Versandkosten netto.

    "Na und? Irgendwas funktioniert immer!"

  • Die Post ist der einzige Verein der keine Umsatzsteuer erhebt, die anderen (DPD, UPS usw.) schon.


    Klar verschenkst Du kein Geld, weil Dir der Kunde das zahlt aber fair dem Kunden gegenüber finde ich das nicht. Der hat wahrscheinlich auch keinen Goldesel im Keller.

    MfG


    MrUZ


    Computer helfen uns Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hatten. ;)
    Ein Gentleman sagt nicht alles was er weiß aber er weiß alles was er sagt!

  • Zitat von "herzwild"

    Soweit ich weiß, gibt es außer der Deutschen Post auch noh andere Versender ;)


    Außerdem verschenkt hier niemand Geld, da ja die Steuer der Kunde zahlt.


    Habe ich behauptet, dass es nur die Post gibt? :?
    Aber bei der Post ist es (derzeit) eben noch anders als bei DPD, UPS, GLS und wie sie da alle heißen.


    Und natürlich bezahlt der Kunde die MwSt. Aber warum soll ich den Rechnungsbetrag für meine Kunden unnötig erhöhen. Davon habe ich ja nichts. Im Gegenteil: Der Kunde freut sich doch, wenn die Versandkosten so niedrig wie möglich sind.


    Damit kein Missverständnis aufkommt: Wenn ich ein Paket z.B. per DPD verschicke, gebe ich natürlich auch den Nettowert der Versandkosten in der Rechnung an und lasse zum Schluss zur Gesamtsumme der Artikel 19 % MwSt. dazuaddieren.


    Grüße,


    Volkmar



    PS: MrUZ1k968 war schneller :wink:

  • Soweit ich weiss, gelten Versandkosten als Nebenkosten. Und diese sind wie die Hauptkosten der Rechnung zu besteuern. Bedeutet, dass wenn man überwiegend 19%ige Positionen auf der Rechnung stehen hat, die Versandkosten ebenfalls mit 19% beaufschlagt werden. Und eben mit 7% bei überwiegend 7%ern auf der Rechnung.
    So hab' ich es zumindest von einem Steuerberater gesagt bekommen.

    *Jeder kriegt das, was er verdient*


    Mit freundlichen Grüssen,
    Noob

  • Und was ist mit der Post, die ja keine Umsatzsteuer kostet? Währe es da nicht fair bzw. richtig, die auch nicht zu berechnen? Es kann natürlich jeder halten wie er will aber ich denke wenn ich etwas nicht bezahlen muss dann gebe ich es auch nicht weiter.

    MfG


    MrUZ


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  • Naja, ob unser Steuersystem nun fair ist, ist wohl ein anderes Thema :wink:
    Bei der Post bezahlst Du zwar keine MwSt., aber ist diese "Ware" nicht mit Deiner Lieferung sozusagen mehr wert?


    Ausserdem: wenn Du jetzt auf eine einzige Position Deiner Rechnungen keine MwSt. drauf hast, musst Du aber auch jede bezahlte Rechnung in der Buchhaltung splitten (1 Betrag mit, und 1 Betrag ohne MwSt.). Willst Du Dir den Aufwand wirklich antun?


    Und ob das jeder so halten kann, wie er will, da wär' ich mir auch nicht so sicher. Schliesslich gibt es für alle möglichen Fälle Gesetze & Vorschriften.


    "Versandkosten" hört sich zwar banal an, aber evtl. wäre es etwas für diesen Threat:
    http://bk.buhl.de/phpBB2/ftopic2096.html
    Vielleicht könnte mal jemand, der wirklich davon Ahnung hat, einen Hinweis dort hinein schreiben.


    **** EDIT *****
    Ob es korrekt ist, weiss ich zwar nicht, aber Wikipedia sagt generell 19%:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Versandkosten

    *Jeder kriegt das, was er verdient*


    Mit freundlichen Grüssen,
    Noob

  • Das würde mich jetzt aber auch interessieren, was da wirklich richtig ist.

    MfG


    MrUZ


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  • Die Aussage in der Wikipedia mit ausschließlich 19% ist _definitiv_ falsch. Wenn Du bspw. Bücher (-> 7%) vertreibst, erhalten natürlich auch die Versandkosten (Porto, Verpackung, etc.) nur 7% UmsSt.


    Es geht wirklich, wie Noob schon sagte, um die Frage der Hauptkosten bei der Rechnung (wenn die mehrheitlich 19%, gilt das gleiche für Versand).


    Strittig, wenn überhaupt, ist nur die Frage mit der "Durchleitung" der Gebühren, so wie vauha es andeutete. Aber das gilt imho nur, wenn Du selbst das (umsatzsteuerbefreite) Porto im Namen und auf Rechnung Deines Kunden Post kaufst.

  • Nachtrag:
    Wir hatten neulich schon woanders mal das Thema. Im Umsatzsteuer-Gesetz selbst bin ich nicht fündig geworden. Nun gibt es dazu aber Berge von Durchführungsverordnungen. In einem Juristen-Forum bin ich dann auf die Behauptung gestoßen, diese Angleichung an die Hauptleistung sei in Abschnitt 185 Abs. 21 der UmsSt-DV zu finden. Allerdings war ich nicht in der Lage, die online irgendwo einzusehen. Was aber durchaus an mir liegen kann, weil mir nach den ganzen UmsSt.-Gesetzesformulierungen der Kopf rauchte und ich irgendwann schlichtweg keine Lust mehr hatte.


    Falls also jemand anders suchen will ... ;o)

  • Nachtrag 2:


    Bei der Frage, wie man die Kosten für Versand ansetzt, sollte man aber auch immer mitüberlegen, daß Versand nicht nur Porto, sondern auch Material, Zeit etc. bedeutet.

  • Moin zusammen!


    Soweit ich weiß, werden Versandkosten normalerweise mit 19% versteuert. Es ist dabei völlig unerheblich, ob die Rechnung nur aus Positionen mit halbem Steuersatz oder ganzem Steuersatz oder gemischt von beidem besteht.
    Einzige Ausnahme ist die Deutsche Post. Die ist von der MwSt-Pflicht befreit.
    Ich selbst verfahre so: Ich berechne meinen Kunden die reinen Portogebühren der Post, leite diese also direkt weiter. Meine Kunden bezahlen darauf keine MwSt. Ich habe einen Artikel mit Namen Porto und unterschiedlichen Preisen in der Kategorie Sonstiges eingerichtet. Als Erlöskonto habe ich 8950 (nicht steuerbare Umsätze) angegeben. So wird die ganze Angelegenheit automatisch auf die richtigen Konten gebucht. Die Kosten, die ich selbst bei der Post habe, verbuche ich in Kontenklasse 4700. Es ist somit für das FA ersichtlich, dass es sich hierbei um einen durchlaufenden Posten handelt.
    Bisher hat sich noch keiner über meine Vorgehensweise beschwert.


    Wer jetzt zusätzlich zu den reinen Portokosten der Deutschen Post noch Verpackungskosten berechnet, der muss diese mit dem vollen Steuersatz versteuern.


    LG Sabine

  • Habe jetzt spaßeshalber bei meinem FA nachgefragt. Mein netter Ansprechpartner dort hat auch noch mehrere KollegInnen hinzugezogen. Das Ergebnis: ein herzhaftes "Jein" - das Thema war und ist umstritten.


    Einerseits scheint es korrekt zu sein, wie ich es oben geschildert habe, d.h. wenn man die reinen Portokosten als durchlaufenden Kosten von der Post einfach an den Kunden weiterreicht. Es ist dann offenbar keine Nebenleistung im Sinne des Gesetzes.


    Ein Fehler oben ist aber, dass ich "Versandkosten" geschrieben habe. Als durchlaufenden Posten lässt sich aber nur das reine Porto der Post betrachten.
    Versandkosten beinhalten ja auch Verpackung, die Zeit fürs Einpacken, die Fahrt zur Postfiliale und und und.


    Aber: Mit MB ist das mit dem Post-Porto nicht machbar, da die Portokosten ja nur als Artikel in der Rechnung angegeben werden können und nicht separat. Und sobald die Portokosten im Hauptteil der Rechnung, also innerhalb der einzelnen Positionen auftauchen, sind die Portokosten eine Nebenleistung. Sie müssen dann also versteuert werden.


    Wenn die Portokosten eine Nebenleistung sind, müssen sie, wie Noob geschrieben hat, anteilig mit dem Steuersatz der anderen Artikel berechnet werden. Wenn man also Artikel mit 7 % und Artikel mit 19 % USt. in der Rechnung hat, muss man theoretisch das Porto anteilig splitten.


    Das macht natürlich keiner - man nimmt den USt.-Satz von 19 % und ist dann auf der sicheren Seite. Bei z.B. reinen Büchersendungen natürlich 7 %.


    Meine Empfehlung: Nicht mit der Post/DHL versenden, dann ist die Sache sowieso klar: immer 19 % drauf! (Oder doch 7 % ? hihi) :wink:


    Grüße,


    Volkmar