Kilometerpauschale 0,30€ richtig buchen?

  • Hallo,


    um eins vorweg zu nehmen ich habe die Suchfunktion benutzt. ;)


    Ich habe nun folgendes gemacht. Aus meinen Fahrtenbuch habe ich die Gesamtkilometer ermittelt und diese mit 0,30€ multipliziert.


    Diesen Betrag möchte ich nun als Ausgabe in meinem Büro eintrgagen.
    Mein Berater sagte mir das man die Kosten einmal am Ende des Jahres ansetzen kann. Nur wie ordnet man das nun richtig zu?


    Das es keine Ausgabe mit Vorsteuerabzug oder der gleichen war.
    Privatentnahme oder was ist das?


    MfG Dusty

  • Hallo,
    ich würde die Fahrten als Privateinlage buchen. Konto musst Du je nach Kontenplan herausfinden. Eine private Entnahme kann es ja nicht sein, da Du ja nichts Privates entnimmst, sondern in dein Geschäft etwas einbringst.


    Bei der Buchung darfst Du dann keinen Steuerschlüssel angeben. Gegenkonto ist das Konto "Sonstige KFZ Kosten".

  • Hallo Markelele,


    bist Du sicher, dass Du hier im richtigen Forum geantwortet hast? Bei MB gibt es - zumindest in der Benutzeroberfläche - kein Konto und kein Gegenkonto.


    Hallo Dusty,


    Du kannst die Kilometerpauschalen (Fahrtkostenpauschalen) sofort eintragen, einmal pro Woche, einmal im Monat oder einmal am Jahresende. Für die EÜR ist es egal. In Sachen Umsatzsteuer ist's auch egal, da es eine Pauschale ist, die ohne USt. verbucht wird.


    Du solltest die Fahrten aber "möglichst zeitnah" in Form einer Reisekostenabrechnung aufschreiben und - soweit es möglich ist - Belege im Zusammenhang mit den Fahrten sammeln: Tankquittungen, Besuchsprotokolle usw. Damit das Finanzamt hinterher nicht sagen kann, Du hättest die Fahrten nur erfunden...


    Wenn Du viel fährst, würde ich pro Woche eine Reisekosten- bzw. Fahrtkostenabrechnung machen. Sonst einmal pro Monat. Die würde ich auch gleich in MB verbuchen - Du kannst es dann nicht mehr vergessen und kannst die Belege gleich entgültig abheften.


    Als Kategorie würde ich für die Fahrtkostenpauschale "Reisekosten Unternehmer" empfehlen. Die Kategorien, die sich direkt auf ein Kfz beziehen, würde ich nur nehmen, wenn es ein Kfz ist, das "ins Betriebsvermögen" gehört, bei dem Du die tatsächlichen Kosten abrechnen kannst.


    Buchen würde ich die Fahrtkostenpauschalen als "Ausgabe" vom Verrechnungskonto aus: Es sind ja keine Barausgaben und keine Zahlungen vom Bankkonto, sondern fiktive Kosten.


    Die steuerlichen Hintergründe (auch hinsichtlich der EÜR) sind im Handbuch vom WISO-Sparbuch ausführlich beschrieben.


    Gruß,


    Volkmar

  • Danke!


    Kann mir einer sagen welche Vorteile ich durch diese 0,30€ Reglung habe?
    Ich meine die sind ja steuerfrei, was bringt mir das genau, wenn ich es einbuche?


    Gruß
    Henry90

  • Buchen würde ich die Fahrtkostenpauschalen als "Ausgabe" vom Verrechnungskonto aus: Es sind ja keine Barausgaben und keine Zahlungen vom Bankkonto, sondern fiktive Kosten.


    Kommt das nicht darauf, ob man sich diese Fahrtkosten auch tatsächlich auszahlt? Wenn ich Kosten buche, diese aber tatsächlich nicht fließen, erzeuge ich doch eine "Einlage", oder?

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.