Kinderbetreuungskosten splitten?

  • Meine Lebensgefährtin und ich sind erwerbstätig und können somit für unsere im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter Betreuungskosten absetzen (Werbungskosten). Das Wiso - Programm will aber die 2/3 der Kosten aufteilen jeweils zur Hälfte auf mich und meine Lebensgefährtin, obwohl ich bewusst kein Häkchen bei der Checkbox 50:50 Teilung gemacht habe! Muss ich das tun oder kann ich den Betrag komplett bei mir geltend machen? Wäre nämlich günstiger, da ich ein höheres Einkommen habe.. Die Programmhilfen, Forumsbeiträge und Handbücher sagen dazu nix, oder ich finde und verstehe es nicht.

  • Grds. ist die hälftige Teilung vorgesehen, Sie können aber durch das Setzen des Kreuzchen die Werte manuell überschreiben, so dass Sie zu einer abweichenden Aufteilung gelangen können.

  • Zitat von "thomas schmitz"

    Grds. ist die hälftige Teilung vorgesehen, Sie können aber durch das Setzen des Kreuzchen die Werte manuell überschreiben, so dass Sie zu einer abweichenden Aufteilung gelangen können.


    Ich muss blind sein. Wo kann ich denn die Kreuzchen setzen?

  • Na unter dem jeweiligen Kind > Kinderbetreuungskosten > Aufwendungen für die Kindebetreuung von xxx.


    Das Kreuzchen machen bei "Bei dauernd getrennt lebenden.. usw." und im Feld statt 50 % eben den gewünschten Betrag eingeben bei "Anteil an den abzugsfähigen Kinderbetr.kosten".


    Ciao,
    Albert

  • Zitat von "albertx"

    Na unter dem jeweiligen Kind > Kinderbetreuungskosten > Aufwendungen für die Kindebetreuung von xxx.


    Das Kreuzchen machen bei "Bei dauernd getrennt lebenden.. usw." und im Feld statt 50 % eben den gewünschten Betrag eingeben bei "Anteil an den abzugsfähigen Kinderbetr.kosten".


    Ciao,
    Albert


    War wohl doch blind. Was ist denn nun steuerlich am günstigsten? 50/50 oder den 100% Anteil beim Hauptverdiener? Die angefallenen Betreuungskosten muss ich doch auch bei 0% Anteil an den abzugsfähigen Kinderbetr.kosten eintragen, oder? Bei der 50/50 Variante kann ich sozusagen die Hälte der 2/3 absetzen obwohl im Vertrag nur meine Freundin steht?
    Sorry wenn solche Fragen banal wirken. Es ist das 1. Jahr mit Kinderbetr.kosten für die Steuererklärung.