Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

  • Hallo,


    ich habe bei den Einnahmen die auf meiner Lohnsteuerkarte ausgewiesenen steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit erfaßt.
    Beim Ausdruck der Formulare finde ich diese Angabe nirgends wieder. Ist das so in Ordnung?


    Gruße
    Heike

  • Wenn entsprechende Eingaben hinsichtlich Auswärtstätigkeit gemacht werden, dann erscheint der Betrag auch in Zeile 65 der Anlage N und wird bei der Berechnung berücksichtigt.