Ust. ausweisen

  • Hallo,


    habe da was entdeckt und würde es gern mal ausprobieren. Da sich mein Angebot sinnvollerweise an Wiederverkäufer richten soll sind meine Fragen:


    Kann (darf) ich als Kleinunternehmer auf der Rechnung die Ust. separat ausweisen?
    Welche Folgen hätte das für mich?


    Dank & SG.

    Zitat eines meiner Vorbilder:
    "Die Anzahl meiner postings zeugt von Fleiß, nicht von Expertentum."

  • Hi petz,


    für mich zum Verständnis bedeutet das (?):


    In der GSE die netto-Beträge + Fahrtkosten, Porto etc.
    Zusätzlich mache ich 'ne Ust.-erklärung, wo ich die ausgewiesene mit der gezahlten gegenrechnen kann?


    SG.

    Zitat eines meiner Vorbilder:
    "Die Anzahl meiner postings zeugt von Fleiß, nicht von Expertentum."

  • Hallo,


    falsch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Die ausgewiesene USt ist an das FA abzuführen, die Vorsteuer ist nicht abziehbar!


    § 14 c, § 19 (1) S. 3 UStG


    Gruss, ffs

  • aber nur, wenn er umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer bleibt. Er kann auch darauf verzichten und Regelbesteuerer werden: dann aber rückwirkend zum 1.1. und für alle Umsätze!


    Ulli

    • Offizieller Beitrag


    Bevor hier groß das Wort falsch genutzt wird, sollte man sich den Sachverhalt durchlesen.


    Es gibt hier überhaupt noch keine Unternehmereigenschaft, das Gewerbe soll erst eröffnet werden.


    Das Wort Kleinunternehmer ist hier nicht umsatzsteuerlich zu verstehen, sondern als Wort eines Laien, der einfach nur ein kleines Gewerbe meint.

  • Hallo,


    umsatzsteuerlicher Unternehmer ist/wird man mit seinen ersten Tätigkeiten, egal, wann das Unternehmen eröffnet wird, insofern hat Petz sich geirrt, einkommensteuerlich mag seine Antwort richtig sein, umsatzsteuerlich mitnichten. Wo steht bitte im UStG, dass man sich entscheiden kann, wann man Unternehmer wird/ist?


    Zum Sachverhalt:
    Es wurde vorher immer vom ust-lichen Kleinunternehmer gesprochen, also erst einmal selber den Sachverhalt genau durchlesen, bevor hier inkorrekte Antworten gegeben werden!
    Habe ich mich zum KU entschieden, wird es sehr schwer, davon wieder wegzukommen, im selben Jahr geht das noch, aber im folgenden?????


    Ausserdem was heisst: "habe da was entdeckt"?
    Das lässt doch nur darauf schliessen, dass Cello (meine Meinung habe ich Kund getan, seht im Forum nach) wieder mal etwas von sich geben will, was fiskalisch überhaupt nicht haltbar ist und die User dieses Forums in die Irre leitet!


    Wir wollen doch einfach nur den Usern mit korrekten Antworten helfen und insofern man nicht genau Bescheid weiss, dann wollen wir uns doch schlau machen und nochmls antworten!


    Gruss ffs

  • Moin,


    ich bleibe konsequent und werde einem Beitrag ffs26' keine Antwort widmen.



    Für alle anderen zur Konkretisierung:


    Es handelt sich um ein Ding, dessen Vertrieb nur im Präsenzhandel sinnvoll und bisher in keinem(!) deutschen Geschäft erhältlich ist. (Ich hoffe, ihr habt ein Einsehen, dass ich nicht konkreter werden möchte.)


    Der Jahresumsatz der Geschäfte, welche ich anzusprechen gedenke, liegt i.d.R. zwischen 100T-500T €, also meist inhabergeführt und sehr selten von der Pleite bedroht. Mein Problem ist nun, dass diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einer (für sie) Eingangsrechnung die Ust. (verständlicherweise) ausgewiesen haben möchten.


    Bisher (seit 3 Jahren) habe ich ein paar 'Dinger' privat regional verkauft und den Erlös über meine GSE abgerechnet.


    Ich brauche also eine Möglichkeit, auf meiner 'Ausgangsrechnung' die Ust. zum Ausweis zu bringen.


    Ich hoffe, das ist nun eindeutig und vielleicht hat eine(r) einen Lösungsweg :roll: .


    Dank und Gruß!

    Zitat eines meiner Vorbilder:
    "Die Anzahl meiner postings zeugt von Fleiß, nicht von Expertentum."

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "ffs62"

    Hallo,


    umsatzsteuerlicher Unternehmer ist/wird man mit seinen ersten Tätigkeiten, egal, wann das Unternehmen eröffnet wird, insofern hat Petz sich geirrt, einkommensteuerlich mag seine Antwort richtig sein, umsatzsteuerlich mitnichten. Wo steht bitte im UStG, dass man sich entscheiden kann, wann man Unternehmer wird/ist?


    Selten so einen Quatsch gelesen, ehrlich.


    Hier wird meine Aussage völlig verdreht.


    naja, bieg dir deine solange hin, bis deine Antwort wieder passt, Cello hat's ja auch erkannt.

  • Hallo Petz,


    folgendes zum Nachlesen, bevor man beleidigend wird:


    § 1 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 UStG. Hier wird klar definiert, wer umsatzsteuerlicher Unternehmer ist und wann diese Umsätze steuerbar sind, insofern stimmt meine Aussage!


    So etwas lernt ein AZUBI im ersten Lehrjar spätestens in der Berufsschule.


    Verdreht habe ich Deine Aussage nicht, nur so gelesen und verstanden wie es dort steht.


    Gruss ffs

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "ffs62"


    So etwas lernt ein AZUBI im ersten Lehrjar spätestens in der Berufsschule.


    Zur Berufsschule bin ich auch gegangen, aber da habe ich Elektriker gelernt.


    Danach studiert.


    Da haben wir auch das studiert, was der Azubi lernt.


    Trotzdem passt deine Aussage nicht zum Ursprungssachverhalt, denn das Gewerbe ist noch gar nicht eröffnet.


    Da nützt auch endloses Gesetze zitieren nichts, die kenne ich auch.

  • Hallo Cello, hallo Petz,


    auf Ihre unverschämten Antworten reagiere ich mit Nchtachtung, hoffentlich haben die User bei Anwendung Ihrer Antworten keine Nachteile!


    Wer es trotzdem fundiert erklärt haben will, meldet sich vielleicht unter meiner E-Mail-Adresse.


    Gruss ffs

  • Zitat von "ffs62"

    Habe ich mich zum KU entschieden, wird es sehr schwer, davon wieder wegzukommen, im selben Jahr geht das noch, aber im folgenden?????


    Das ist ja nun totaler Unsinn. Kleinunternehmer ist man kraft Gesetz. Nur wer zur Regelbesteuerung optiert, der ist an gewisse Zeiträume gebunden (5 Jahre).


    Ein Kleinunternehmer kann sich jedes Jahr entscheiden, ob er zur Regelbesteuerung optiert oder nicht, nur wenn er es tut, dann ist er für 5 Jahre gebunden.


    Ihre Aussage ist dahingehend leider völlig falsch.


    Zitat von "ffs62"

    Wir wollen doch einfach nur den Usern mit korrekten Antworten helfen und insofern man nicht genau Bescheid weiss, dann wollen wir uns doch schlau machen und nochmls antworten


    Das sollten Sie sich gut einprägen :lol:

  • Cello schreibt, dass die geplanten Umsätze 100 T - 500 T € betragen. Er ist also kein Kleinunternehmer mehr und ist sogar verpflichtet Umsatzsteuer auf den Rechnungen auszuweisen.


    Die Frage nach dem umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer stellt sich überhaupt nicht.

  • Hallo geisterbahn,


    bitte richtig lesen. Diese Umsätze beziehen sich auf meine angepeilte Zielgruppe. Der meinige wird im laufenden Jahr die 5000€ nicht ankratzen.


    Wo liegt die Grenze zum Regelbesteuerer?


    SG. an (fast) alle Beteiligten
    *ein die muntere Diskussion mit wachsender Begeisterung verfolgendes cello* :wink:

    Zitat eines meiner Vorbilder:
    "Die Anzahl meiner postings zeugt von Fleiß, nicht von Expertentum."

  • Hallo cello,


    nochmal ganz in Ruhe: wenn Sie frisch anfangen und schon absehen können, dass Sie enorme Umsätze machen werden, sind Sie Regelversteuerer! Wenn nicht: Planung Jahr 1: 5000,--, Jahr 2: 10.000,-- usw.: dann können Sie die Kleinunternehmerregelung nehmen, dürfen dann aber auch keine Vorsteuer aus Ihren Anschaffungen/Einkäufen abziehen. Das kann von Nachteil sein, muss es aber nicht!


    Ulli