Hallo,
habe da ein kleines Problem. Mein Finanzamt nimmt keine USt-Vorauszahlungen in diesem Jahr (2007) von mir an, weil ich im letzten Jahr kaum Umsätze hatte. Ich betreibe mein Gewerbe nur nebenberuflich und habe bisher 1/4-jährliche Vorauszahlungen geleistet.
Bekanntlich ist die vereinnahmte Umsatzsteuer eine Betriebseinnahme. Da dieser Einnahme bisher die entsprechenden UST-Vorauszahlungen als Ausgabe in der E/Ü-Rechnung gegenüber standen, war dieser Posten für die Ermittlung der EkSt irrrelevant. Jetzt aber habe ich eine Einnahme, die ich voll versteuren muss, nur weil das Finanzamt es ablehnt, in diesem Jahr von mir Ust-Vorauszahlungen anzunehmen ...
Bei der nächsten UST-Erklärung werde ich also dann die UST abführen (also erst in 2008 und somit für 2007 nicht mehr relevant) und mit der EKST für 2007 trotzdem die Steuer nachzahlen ...
Klar, in 2008 kann ich dann den UST-Aufwand in der E/Ü-Rechnung wieder einsetzen, aber wo ist hier der Sinn ? Die EKSt bekomme ich dann zwar anteilig wieder, aber mit 1 Jahr Verzögerung ...
Kann mir jemand weiterhelfen ? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Entscheidung des Finanzamtes und wie kann man hier ggf. korrigierend eingreifen ?